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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 104 CPC dal 2023

Art. 104 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 104 Capitolo 2: Ripartizione e liquidazione delle spese giudiziarie Decisione sulle spese giudiziarie

1 Il giudice statuisce sulle spese giudiziarie di regola nella decisione finale.

2 In caso di decisione incidentale (art. 237) possono essere ripartite le spese giudiziarie insorte fino a tal momento.

3 In caso di provvedimenti cautelari la decisione sulle relative spese giudiziarie può essere rinviata al giudizio sul merito.

4 In caso di giudizio di rinvio l’autorit? giudiziaria superiore può decidere di lasciare alla giurisdizione inferiore la ripartizione delle spese giudiziarie della procedura di ricorso.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 104 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF230018Vorsorgliche MassnahmeBerufung; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Dachzinne; Gerüst; Massnahme; Vorinstanz; Fassade; Beklagten; Recht; Entscheid; Fungsbeklagten; Berufungsbeklagten; Partei; Dringlichkeit; Gesuch; Vorsorgliche; -Strasse; Wäre; Massnahmen; Belastung; Liegenschaft; Geplant; Verfahren; Zeitpunkt; Fassadengerüst; Unterlassung; Gerüsts; Urteil
ZHLY220031Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Beruf; Berufung; Beklagten; Einkommen; Abänderung; Lichen; Unterhalt; Eheschutz; Vorinstanz; Berufungsverfahren; Unterhaltsbeiträge; Monatlich; Gesuch; Recht; Ehegatten; Eheschutzentscheid; Monats; Verhältnis; Entscheid; Klägers; Verfahren; Verhältnisse; Abänderungsgr; Bezirksgericht; Dispositiv; Kündigung; Andelfingen; Verfügung; Partei
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150086Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeUnentgeltliche; Miete; Gesuch; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Rechtsbeistand; Verfahren; Anwalt; Partei; Obergericht; Unentgeltlichen; Person; Zimmer; Pacht; Kanton; Rechtsanwalt; Einkommen; Schlichtungsbehörde; Miete; Obergerichts; Anspruch; Pachtsachen; Sachverhalt; Liegende; Klage; Parteien; Monatliche; Depot
ZHVO150085Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Unentgeltliche; Gesuch; Partei; Schlichtungsverfahren; Rechtspflege; Miete; Rechtsbeistand; Verfahren; Obergericht; Unentgeltlichen; Rechtsanwalt; Pacht; Klage; Mietzins; Kanton; Person; Miete; Pachtsachen; Schlichtungsbehörde; Obergerichts; Zimmer; Einkommen; Anspruch; Aussicht; Bezahle; Monatliche; Urteil; Gericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 153 (4A_479/2018)Art. 104 ff. und 313 ZPO; Anschlussberufung, Kostenverteilung. Fällt eine Anschlussberufung infolge des Rückzuges der Berufung dahin, hat grundsätzlich der Hauptberufungskläger dem Anschlussberufungskläger die diesem in Zusammenhang mit der Anschlussberufung entstandenen Kosten zu ersetzen. Wenn mit der Anschlussberufung eigenständige Anträge gestellt wurden, kann sich eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen, worüber das Gericht nach Ermessen entscheidet (E. 3). Anschlussberufung; Berufung; Partei; Prozesskosten; Beschwerde; Verfahren; Urteil; Recht; Vorinstanz; Verteilung; Gericht; Rückzug; Zivilprozess; Ermessen; Zivilprozessordnung; Aufwand; Hauptberufungskläger; Obergericht; Beurteilt; Anschlussberufungskläger; Berufungsverfahren; Abweichen; Parteien; Rechtsmittel; Unterliegende; Beschwerdeführerin
144 III 164 (5A_391/2017)Art. 95 Abs. 3 lit. b ZPO. Parteientschädigung; Kosten der berufsmässigen Vertretung. Bei der Festlegung der Parteientschädigung darf grundsätzlich nicht überprüft werden, ob die berufsmässige Vertretung als solche notwendig war (E. 3). Vertretung; Partei; Berufsmässig; Berufsmässige; Parteien; Beschwerde; Recht; Parteientschädigung; Berufsmässigen; Notwendigkeit; Obergericht; Anwalt; Auslagen; Beschwerdeführerin; Beizug; Botschaft; Aufwand; Anwalts; Unentgeltliche; Bundesgericht; Tarif; Urteil; Verfahren; Unentgeltlichen; Richter; Anwaltliche; Fällen; Vertreter; Rechtspflege

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Rüegg, RüeggBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Rüegg, RüeggBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
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