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Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV)

Art. 104 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) drucken

Art. 104 Agricultura

1 La Confederaziun procura che l’agricultura prestia cun ina producziun persistenta ed orientada vers il martg? ina contribuziun essenziala per:

  • a. in provediment segir da la populaziun;
  • b. il mantegniment da la basa da viver natirala e per la tgira d’ina cuntrada cultivada;
  • c. l’urbanisaziun decentralisada dal pajais.
  • 2 Cumplettond l’agen agid ch’ins po pretender da l’agricultura e, sche necessari er divergiond dal princip da la libertad economica, promova la Confederaziun ils manaschis purils che cultiveschan il terren.

    3 Ella fixescha mesiras per che l’agricultura possia ademplir sias incumbensas multifaras. Ella ha particularmain las sequentas cumpetenzas ed incumbensas:

  • a. Ella cumplettescha l’entrada dals purs cun pajaments directs per realisar ina indemnisaziun commensurada per las prestaziuns furnidas, cun la premissa ch’ina prestaziun ecologica saja cumprovada.
  • b. Ella promova furmas da producziun cun impuls economics avantagius che resguardan spezialmain la natira, l’ambient ed ils animals.
  • c. Ella decretescha prescripziuns concernent la decleraziun da l’origin, da la qualitad, da la metoda da producziun e da la procedura d’elavuraziun per victualias.
  • d. Ella protegia l’ambient da donns chaschunads dal diever exager? da fertilisaders, da chemicalias e d’autras materias auxiliaras.
  • e. Ella po promover la perscrutaziun, la cussegliaziun e la scolaziun agricula ed er prestar agids d’investiziun.
  • f. Ella po decretar prescripziuns per consolidar la proprietad funsila dals purs.
  • 4 Ella metta a disposiziun per quest intent meds finanzials liads a l’intent dal sectur agricul e meds generals da la Confederaziun.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 104 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SHNr. 61/2001/1 Art. 8, Art. 26, Art. 27 Abs. 1, Art. 36, Art. 49 Abs. 1 und Art. 104 BV; Art. 34 KV; Art. 51 und Art. 52 Abs. 1 VRG; Art. 64 LwG; Art. 14 der Weinverordnung; Art. 7, Art. 45 und Art. 46 LwG/SH; § 78 LwV/SH. Festlegung der höchstzulässigen Erträge der Traubenernte 2001; ab­strakte Normenkontrolle Bundes; Rebbau; Kanton; Ertrag; Kategorie; Rebbaukommission; Trauben; Recht; Kantonale; Interesse; Kantone; Bundesrecht; Gesuch; Schaffhauser; Zulässigen; Schaffhausen; Regelung; Branche; Landwirtschaft; Flächeneinheit; Branchenverbands; Gesuchsteller; Ertragsbegrenzung; Festgelegt; LwG/SH; Gesetzes; Qualität; Verfassung
    SGVZ.2010.26Entscheid Art. 30 ff. LwG (SR 910.1); Art. 1 ff. VAMK (SR 916.350.4); Art. 1 Abs. 1 lit. a Klägerin; Beklagte; Rechtlich; Mengen; Milchkontingentierung; Rechtliche; Mehrmenge; Organisation; Zwischen; öffentliche; Richli; Beklagten; Sanktion; Richli; Konnte; Interesse; Genossenschaft; System; Privatrechtlich; Schlossen; Milchmenge; Kläg; Privatrechtliche; Produziert; Vertrag; Innerhalb; Produzent; Streit

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGB 2017/58Entscheid Art. 58 Abs. 1 Ziff. 1 GVG (sGS 873.1). Art. 11 und 12 Abs. 2 VzGVG (sGS 873.11).Streitig war, ob eine durch ein Hochwasser-Ereignis beschädigte Restaurantküche als versicherter Gebäudeteil und die Wiederherstellungskosten von CHF 130‘000 als entschädigungspflichtig zu qualifizieren sind oder ob die dem Restaurationsbetrieb dienende Küche als nicht entschädigungspflichtige Fahrhabe zu gelten hat.Das Verwaltungsgericht erachtete die in Art. 12 Abs. 2 VzGVG getroffene Abgrenzung als nicht willkürlich. Eine nicht sachlich begründete Ungleichbehandlung war vorliegend nicht dargetan, zumal es gerade Zweck von Art. 12 Abs. 2 VzGVG sowie der verwaltungsinternen Abgrenzungsrichtlinie ist, eine Gleichbehandlung von gleichgelagerten Sachverhalten zu gewährleisten. Bestätigung, dass es sich bei der Restaurantküche um nicht entschädigungspflichtige Fahrhabe handle (Verwaltungsgericht, B 2017/58). Gebäude; Beschwerde; Verwaltung; VzGVG; Versicherung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Restaurant; Abgrenzung; Betriebliche; Verwaltungsgericht; Entscheid; Fahrhabe; Restaurantküche; Einrichtungen; Abgrenzungsrichtlinie; Gesetzliche; Vorinstanz; Gebäudeversicherung; Landwirtschaftliche; Rekurs; Regel; Küche; Gesetzlichen; Verwaltungsrat; Verordnung; Angefochtene; Regelung
    AGAGVE 2008 7272 Tatsächliche Bewirtschaftung ohne zivilrechtliche Nutzungsbefugnisse.der landwirtschaftlichen Nutzfläche eines Bewirtschafters zugerechnet werden kann; einer zivilrechtlichen Nutzungsbefugnis bedarf esnicht. Ausgenommen sind Fälle des Rechtsmissbrauchs (Erw. II/1, 2,3). Schaft; Schaftliche; Direktzahlungen; Pacht; Landwirtschaft; Schafter; Landwirtschaftliche; Schwerdeführerin; Bewirtschafter; Beschwerdeführerin; Sungen; Fläche; Weisung; Weisungen; Wirtschaftlichen; Nutzfläche; Recht; Trieb; Rechtlich; Zivilrechtliche; Leistung; Schafters; Bundes; Grundstück; Legung; Bewirtschafters; Vertrag; Landwirtschaftliche; Fläche
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    144 IV 240Art. 104 Abs. 2 StPO; weitere Behörde, der Parteirechte eingeräumt werden können. Der Begriff der Behörde nach Art. 104 Abs. 2 StPO ist grundsätzlich in einem eingeschränkten Sinn zu verstehen. Nicht massgebend ist, ob die Organisation öffentlichrechtlich oder privatrechtlich organisiert ist. Entscheidend ist vielmehr, dass ihr die Erfüllung einer dem Gemeinwesen zustehenden öffentlichrechtlichen Aufgabe übertragen wurde, dass ihr hierbei hoheitliche Befugnisse zukommen, dass die Geschäfts- und Rechnungsführung für ihre öffentlichen Aufgaben unter staatlicher Aufsicht steht, mithin dass die Organisation genügend in das Gemeinwesen eingebunden ist und dass ihre öffentlichrechtliche Tätigkeit durch den Staat abgegolten wird (E. 2). Recht; Behörde; Partei; Beschwerde; Kanton; Beschwerdeführer; Bundes; Behörden; Parteirechte; Recht; Rechtlich; Tierschutz; Kantone; Organ; Prozess; Rechts; Staat; Organisation; Verfahren; Aufsicht; Verein; Staats; Beschwerdeführers; Behördenbegriff; Bundesrecht; Private; Aufgabe; THV/BE; Interesse; Bundesgesetz
    140 II 233 (2C_212/2013)Art. 4 Abs. 2 und Art. 61 ff. (insbesondere Art. 61 Abs. 3 und Art. 63) BGBB: Auch juristische Personen können, sofern sie als Selbstbewirtschafter gelten, landwirtschaftliche Gewerbe erwerben und veräussern. Jede Veräusserung von Anteilen an einer juristischen Person, die ein landwirtschaftliches Gewerbe besitzt, unterliegt der Bewilligungspflicht von Art. 61 ff. BGBB. Geltungsbereich des BGBB für juristische Personen (E. 3). Soll zusammen mit einem landwirtschaftlichen Gewerbe ein Baulandgrundstück in eine Aktiengesellschaft überführt werden, das für sich allein viel mehr Wert hat als das ganze übrige landwirtschaftliche Gewerbe zusammen, kann der Gesellschaft die Erwerbsbewilligung nicht wegen einer bloss theoretischen Möglichkeit einer allfälligen künftigen Gesetzes-umgehung verweigert werden. Die Bewilligung ist vielmehr - unter Auflagen - zu erteilen. Für die Erwerberin gilt aber, sofern sie ihre Aktien zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise veräussert: Jede Übertragung von Anteilen einer Gesellschaft, die ein landwirtschaftliches Gewerbe besitzt, kommt wirtschaftlich einer teilweisen Eigentumsübertragung desselben gleich und untersteht unabhängig von Art. 4 Abs. 2 BGBB in jedem Fall der Bewilligungspflicht und einem entsprechenden Verfahren nach Art. 61 ff. BGBB. Damit können die Anforderungen von Art. 63 BGBB und die damit verbundenen gesetzlichen Ziele weiterhin durchgesetzt werden (E. 4 und 5). Wirtschaftlich; Landwirtschaftlich; Landwirtschaftliche; Gewerbe; Grundstück; Landwirtschaftlichen; Bewilligung; Person; Beschwerde; Grundstücke; Juristische; Beschwerdeführer; Erwerb; Selbstbewirtschafter; Umgehung; Eigentum; Landwirt; Recht; Beschwerdeführerin; Geltungsbereich; Gesetzes; Mehrheit; Landwirtschaft; Landwirtschaftliches; Bodenrecht; Juristischen; Aktien; Urteil; Personen; Gewerbes

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-2179/2019Direktzahlungen und Ökobeiträge Vorinstanz; Beschwerde; Nährstoffbilanz; Beschwerdeführer; Betrieb; Wegleitung; Zuchtschweine; Bilanz; Erfassung; Kürzung; Praxis; Suisse-Bilanz; Betriebsspiegel; Urteil; Futter; Vertrauen; Lungen; Kategorie; Zahlung; Anforderungen; Ratio; Ferkel; Auflage; Tierbestand; Direktzahlungen; Durchschnittlich; Futterbilanz; Anforderungen; Deklaration
    B-2190/2019Direktzahlungen und Ökobeiträge Vorinstanz; Beschwerde; Nährstoffbilanz; Beschwerdeführer; Betrieb; Wegleitung; Zuchtschweine; Bilanz; Erfassung; Kürzung; Praxis; Urteil; Betriebsspiegel; Vertrauen; Zahlung; Anforderungen; Kategorie; Suisse-Bilanz; Ratio; Futter; Ferkel; Direktzahlungen; Tierbestand; Terbilanz; Durchschnittlich; Auflage; Anforderungen; Futterbilanz; Deklaration
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