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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 102CrimPC from 2023

Art. 102 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 102 Procedure relating to applications to inspect case documents

1 The director of proceedings decides on whether case documents may be inspected. He or she shall take the measures required to prevent abuses and delays and to protect legitimate interests in confidentiality.

2 The case documents must be inspected at the offices of the relevant criminal justice authority or those of another criminal justice authority in mutual assistance proceedings. Normally they shall be delivered to other authorities or the legal agents for the parties.

3 Any person who is entitled to inspect case documents may request copies thereof for a fee.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 102 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH160268Akteneinsicht Beschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Verfügung; Bezirksgericht; Gericht; Verfahren; Obergericht; Beschwerdegegnerin; Akteneinsicht; Verfahrens; Kanton; Kammer; Nichtigkeit; Angefochtene; Angefochtenen; Zürich; Urteil; Kantons; Berufung; Erstinstanzlich; Verfahrensleitung; Abteilung; Obergerichts; Akteneinsichtsgesuch; Staatsanwaltschaft; Zuständig; Bundesgerichts; Erstinstanzliche; Zürich-Limmat
ZHUH160091Einschränkung Akteneinsicht Beschwerde; Akten; Beschwerdeführer; Akteneinsicht; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegner; Einsicht; Unterlagen; Rechtsbeistand; Aktenstück; Verfahren; Aktenstücke; Rechtsvertreter; Geheimhaltung; Verfügung; Privat; Gewährt; Interesse; Beschwerdegegners; Beschwerdeführers; Fragliche; Fraglichen; Privatkläger; Gewähren; Einschränkung; Gehör; Geheimhaltungsinteresse; Beschränkung; Dokumente
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2015/304Entscheid Anwaltsrecht – Disziplinarmassnahmen (Art. 12 in Verbindung mit Art. 17 Abs. 1 BGFA, SR 935.61). Ein Strafverteidiger, der seinem Mandanten Kopien von Untersuchungsakten (unter anderem auch Reproduktionen jener verbotenen pornographischen Darstellungen, deren Herstellung bzw. Lagerung dem Mandanten im Strafverfahren zur Last gelegt werden) überlässt, darf wegen dieses Verhaltens nicht diszipliniert werden, wenn die verfahrensleitende Untersuchungsbehörde das Recht auf Akteneinsicht nicht eingeschränkt hat. Der Anwalt ist nicht verpflichtet, von sich aus die Akteneinsicht der beschuldigten Person zu beschränken (Verwaltungsgericht, B 2015/304). Entscheid vom 20. Dezember 2016 Recht; Beschwerde; Anwalt; Beschwerdeführer; Recht; Anwalts; Beruf; Akten; Verfahren; Klient; Staat; Klienten; Rechtsanwalt; Entscheid; Amtliche; Verfahrens; Kopie; Kopien; Behörde; Staatsanwaltschaft; Entschädigung; Gallen; Berufsregel; Amtlichen; Partei; Akteneinsicht; Anwaltskammer; Person; Vorinstanz
BSBES.2021.29 (AG.2021.185)Verfügung vom 28. Januar 2021Beschwerde; Mobiltelefon; Führe; Beschwerdeführer; Werden; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Strafgericht; Gericht; Würde; Einziehung; Verteidigerin; Akteneinsicht; Könne; Verfügung; Beschlagnahme; Stelle; Beschwerdeführers; Halten; Verfahren; Würden; Aufwand; Strafgerichts; Amtliche; Einsicht; Jedoch; Führt; Selbst; Stellen; Strafgerichtspräsidentin
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 463 (1C_33/2020)
Regeste
Art. 30 Abs. 3 BV , Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 14 Abs. 1 UNO-Pakt II ; Art. 29 Abs. 2 BV , Art. 99 Abs. 1 StPO und Art. 35 Abs. 2 lit. g des Einführungsgesetzes des Kantons St. Gallen vom 3. August 2010 zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung (EG-StPO/SG); Art. 13, 16 und 17 BV ; Gesuch um Einsicht in die Akten eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens durch Medienschaffende. Das Prinzip der Justizöffentlichkeit und das gesetzliche Öffentlichkeitsrecht bilden keine Grundlage für die Gewährung von Einsicht in die Akten eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens (E. 3.1 und 3.2). Gemäss anwendbarem kantonalem Recht ist diese nur zu gewähren, wenn ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht wird. Zudem dürfen der Einsichtnahme keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen (E. 3.3). Das für die Akteneinsicht geforderte schutzwürdige Interesse ergibt sich nicht ohne Weiteres aus der Kontrollfunktion der Medien. Ob ein solches gegeben ist, wird vorliegend offengelassen, da der Einsichtnahme überwiegende private Interessen der Beschwerdegegner sowie öffentliche Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (E. 5.3, 5.4 und 6).
Beschwerde; Interesse; Akten; Einsicht; Verfahren; Beschwerdeführerin; Akteneinsicht; Verfahren; Interessen; Urteil; Medien; Hinweis; Recht; Hinweise; Verfahrens; Öffentlichkeit; Private; Untersuchungsamt; öffentlich; Verfahrens; Beschwerdegegner; Hinweisen; Person; Entgegenstehen; Akten; Kanton; Justiz; Privaten; Gallen; Behörden

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6315/2014ÖffentlichkeitsprinzipDaten; Beschwerde; Recht; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Zweck; Rechtliche; Datenbekanntgabe; Interesse; Bundes; Wettbewerb; Person; Akten; Kartell; Wettbewerbs; Recht; Verfahrens; Rechtlichen; Beschwerdeführer; Personen; Aufgabe; Beschwerdeführerin; Interessen; Vorinstanz; Gesetzlich; Gesetzliche; Einsicht; Zwecke
A-6320/2014ÖffentlichkeitsprinzipDaten; Recht; Beschwerde; Rechtliche; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Datenbekanntgabe; Zweck; Interesse; Sanktion; Bundes; Wettbewerb; Rechtlichen; Kartell; Recht; Person; Wettbewerbs; Vorinstanz; Vergabe; Aufgabe; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Gesetzlich; Verfahrens; Gesetzliche; Interessen; Personen; Akten

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.41Kanton; Verfahren; Verfahrens; Unternehmen; Verfahrensakten; Ordner; Gericht; Schwyz; Frauenfeld; Gesuch; Kantons; Gerichtsstand; Unternehmens; Behörde; Person; Thurgau; Blauer; Zuständig; Anzeige; Staatsanwaltschaft; Behörden; Taten; Betrug; Betrugs; Entscheid; Grauer; Bezug; Behörden
BB.2021.179Beschwerde; Verfahren; Urteil; öffnen; Hinzufügen; Filter; Verfahrens; Schuldig; Urteile; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Bundesgericht; Bundesgerichts; Beschuldigte; Beschwerdegegner; Rechtsanwalt; Urkunden; Beschuldigten; Mittäter; Partei; Urkundenfälschung; Rechnung; Beschuldigten; Rechtlich; Gehör; Anspruch; Teilnahme; Verfahrenstrennung; Akten
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