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Legge sul contratto d’assicurazione (LCA)

Art. 101a LCA dal 2023

Art. 101a Legge sul contratto d’assicurazione (LCA) drucken

Art. 101 a a 101c (1)

(1) Introdotti dal n. I della LF del 18 giu. 1993 (RU 1993 3175; FF 1993 I 609). Abrogati dal n. I della LF del 19 giu. 2020, con effetto dal 1° gen. 2022 (RU 2020 4969; FF 2017 4401).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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