Art. 100 LP de 2024

Art. 100 Pour les autres droits. Recouvrement des créances
L’office pourvoit la conservation des droits saisis et l’encaissement des créances échues.
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Art. 100 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS230110 | Mitteilung des Verwertungsbegehrens usw. / Betreibung Nr. ... / Pfändung Nr. ... / Verwertung Nr. ... | Betreibung; Verwertung; SchKG; Betreibungsamt; Verwertungsbegehren; Beschwerde; Pfändung; Beschwerdegegner; Recht; Verwertungsbegehrens; Gläubiger; Schuldner; Mitteilung; Betreibungsamtes; Vorinstanz; Begehren; Beschwerdeführer; Betreibungsämter; Aufsichtsbehörde; Beschwerdeführers; Pfändungsurkunde; Vermögenswerte; Nichtigkeit; Betreibungshandlung; Entscheid; Frist; Antrag |
ZH | RT220030 | Rechtsöffnung | Gesuch; Recht; Gesuchsteller; Rechtsöffnung; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Pfand; Forderung; Pfandvertrag; Vorinstanz; Betreibung; Schuld; Darlehen; Verfahren; Gesuchstellers; Rechtsöffnungstitel; Entscheid; Schuldner; Beschwerdeverfahren; Darlehens; SchKG; Vorbringen; Gläubiger; Vollstreckung; Betreibungsamt; Gericht |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
107 III 78 | Lohnpfändung, Inhalt der Pfändungsurkunde. Es verstösst nicht gegen Bundesrecht, wenn die kantonale Aufsichtsbehörde das Betreibungsamt dazu verhält, bei einer Lohnpfändung in der Pfändungsurkunde den Namen des Arbeitgebers des Schuldners anzugeben. | Pfändung; Schuldner; Betreibung; Arbeitgeber; Betreibungsamt; Lohnpfändung; Pfändungsurkunde; Schuldners; Forderung; Arbeitgebers; SchKG; Kanton; Gläubiger; Angabe; Zession; Recht; Lohnzession; Forderungen; Rekurs; Schuldbetreibung; Konkurs; Zessionar; Lohnforderung; Zweck; ändeten |