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Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Art. 100 SVG vom 2023

Art. 100 Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 100 Strafbarkeit

1. Bestimmt es dieses Gesetz nicht ausdrücklich anders, so ist auch die fahrlässige Handlung strafbar.

Fassung des zweiten Satzes durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2001, in Kraft seit 1. Jan. 2005 (AS 2002 2767, 2004 2849; BBl 1999 4462).In besonders leichten Fällen wird von der Strafe Umgang genommen.

Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 20. März 1975, in Kraft seit 1. Aug. 1975 (AS 1975 1257 1268 Art. 1; BBl 1973 II 1173).2. Der Arbeitgeber oder Vorgesetzte, der eine nach diesem Gesetz strafbare Handlung des Motorfahrzeugführers veranlasst oder nicht nach seinen Möglichkeiten verhindert hat, untersteht der gleichen Strafandrohung wie der Führer.Ist für die Tat nur Busse angedroht, so kann der Richter den Führer milder bestrafen oder von seiner Bestrafung Umgang nehmen, wenn die Umstände es rechtfertigen.3. Für strafbare Handlungen auf Lernfahrten ist der Begleiter verantwortlich, wenn er die Pflichten verletzt hat, die ihm als Folge der Übernahme der Begleitung oblagen.Der Fahrschüler ist verantwortlich, soweit er eine Widerhandlung nach dem Stand seiner Ausbildung hätte vermeiden können.

Fassung gemäss Anhang Ziff. 4 des BG vom 18. März 2016, in Kraft seit 1. Aug. 2016 (AS 2016 2429; BBl 2015 2883).4. Missachtet der Führer eines Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- oder Zollfahrzeugs auf dringlichen oder taktisch notwendigen Dienstfahrten Verkehrsregeln oder besondere Anordnungen für den Verkehr, so macht er sich nicht strafbar, wenn er alle Sorgfalt walten lässt, die nach den Umständen erforderlich ist. Auf dringlichen Dienstfahrten ist die Missachtung nur dann nicht strafbar, wenn der Führer zudem die erforderlichen Warnsignale abgibt; die Abgabe der Warnsignale ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn sie der Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe entgegensteht. Hat der Führer nicht die Sorgfalt walten lassen, die nach den Umständen erforderlich war, oder hat er auf dringlichen Dienstfahrten nicht die erforderlichen Warnsignale abgegeben, so kann die Strafe gemildert werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 100 Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210155Fahrlässigen Fahren in fahrunfähigem ZustandSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Gutachten; Berufung; Kosten; Gericht; Urteil; Zürich; Verfahren; Oktober; Cannabis; Untersuchung; Stellt; Fahrunfähigkeit; Folgen; Fahrunfähig; Säule; Erstinstanzliche; Halten; Anklage; Vorinstanz; Konsum; Staatsanwaltschaft; Vorverfahren; Person; Übertretung; Fahrunfähigem
ZHSB180526Mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Berufung; Probezeit; Fahre; Geldstrafe; Beschuldigten; Bedingte; Urteil; Vollzug; Bedingten; Staatsanwaltschaft; Oberland; Tagessätze; Entscheid; Abstand; Tagessätzen; Befehl; Urteils; Vorinstanz; Verlängerung; Vollzug; Erhalte; Verkehrsregeln; Verfahren; Früheren; Verteidigung; Führerausweis
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2008/115, B 2008/121UrteilUnverhältnismässigkeit von unterschiedlichen Sperrzeiten in der Beschwerde; Verkehr; Beschwerdeführer; Altstadt; Recht; Sperrzeit; Sperrzeiten; Verkehrsanordnung; Goliathgasse; Beschwerdeführerin; Gallen; Recht; Vorinstanz; Entscheid; Verkehrsanordnungen; Poller; Signal; Goliathgasse/; Stadt; Güterumschlag; Parkplätze; Interesse; Aufhebung; Magnihalden; Mittlere; Verfügt; Verkehr; Werden
GRU 2022 17Führerausweisentzug
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 439 (6B_282/2021)
Regeste
Art. 91 Abs. 2 lit. b, Art. 31 Abs. 2 und Art. 55 Abs. 7 lit. a SVG , Art. 2 Abs. 2 lit. a VRV , Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA , Art. 12 Abs. 2 StGB ; Fahren in fahrunfähigem Zustand nach Cannabiskonsum, Zulässigkeit der auf Verordnungsebene festgelegten Grenzwerte, Vorsatz. Die in Art. 2 Abs. 2 VRV festgelegte Nulltoleranz für THC im Strassenverkehr sowie der für einen entsprechenden Nachweis im Blut des Fahrzeuglenkers in Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA festgesetzte Bestimmungsgrenzwert von 1,5 µg/L liegen im Rahmen der delegierten Rechtsetzungsbefugnisse des Bundesrats resp. des Bundesamts für Strassen und sind nicht unhaltbar (E. 3).
Beschwerde; Beschwerdeführer; Urteil; Cannabis; Grenzwert; Strassen; ASTRA; Vorinstanz; Täter; Recht; Tatbestand; Bundesrat; Hinweis; Bundesgericht; VSKV-ASTRA; Fahrunfähigkeit; Strassenverkehr; Verordnung; Tatbestands; Anklage; Subjektiv; Hinweisen; Erfolg; Eventualvorsatz; Fahrfähigkeit; Substanz; Subjektive; Alkohol; Fahrzeug
146 IV 358 (6B_1452/2019)
Regeste
Art. 92 Abs. 2 SVG ; Fahrlässige Führerflucht. Führerflucht gemäss Art. 92 Abs. 2 SVG kann auch fahrlässig begangen werden (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3).
Führerflucht; Fahrlässig; Unfall; Verkehr; Urteil; Fahrzeug; Verhalten; Person; Pflichtwidrig; Verbindung; Schuldig; Fahrlässige; Begangen; Fahrzeugführer; Beschwerde; Verkehrsunfall; Vorsätzlich; Bundesgericht; Strasse; Pflichtwidrige; Verhaltens; Hilfe; Tatbestand; Fahrlässig; Zweck; Vorsätzliche; Busse; Personen; Geldstrafe

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.178Schuldig; Beschuldigte; Sprengstoff; Bundes; Fahrzeug; Ass-ID; Beschuldigten; Schweiz; SprstG; Sprengstoffe; Kontrollschild; Objektiv; Person; Urteil; Objektive; Freiheit; Freiheitsstrafe; Schaffen; Anklage; Recht; Gericht; Kontrollschilder; Hinsicht; Personen; Sprengstoffen; Weiterschaffen; Subjektiv; Geldstrafe
CR.2021.7Kammer; Entscheid; Urteil; Filter; öffnen; Hinzufügen; Bundes; Entscheide; Revision; BStGer; Gesuchsteller; Gericht; Verfahren; Übertretungsbusse; Berufungskammer; Verfahren; Urteils; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Dispositivziffer; Revisionsgesuch; Bundesgericht; Beschwerde; Bundesstrafgerichts; Revisionsgr; Parteien; Betrieben; Allgemeinheit; Focht; Dienen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Philippe Weissenberger Kommentar SVG und OBG2015
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