Art. 100 (1)
(1) Aufgehoben durch Ziff. II 409 des BG vom 15. Dez. 1989 über die Genehmigung kantonaler Erlasse durch den Bund, mit Wirkung seit 1. Febr. 1991 (AS 1991 362; BBl 1988 II 1333).BGE | Regeste | Schlagwörter |
88 I 107 | Art. 88 OG. Legitimation öffentlichrechtlicher Körperschaften zur staatsrechtlichen Beschwerde. Eine AHV-Ausgleichskasse kann gegen die Verweigerung der definitiven Rechtsöffnung für von ihr in Betreibung gesetzte Beiträge staatsrechtliche Beschwerde erheben. | Beschwerde; Recht; Staatsrechtliche; Gewalt; Entscheid; Körperschaft; Betreibung; Körperschaften; Definitiven; Verweigerung; Staatsrechtlichen; Aufgabe; Beiträge; Gemeinde; Staat; Staatliche; Urteil; Rechtsöffnung; Träger; Inhaber; Voraussetzung; Befugnisse; Rechtsprechung; Einwohnergemeinde; Pflichten; Privatperson; Kasse; Erwägungen; öffentlichrechtliche |