Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG)
Art. 10 IPRG vom 2023
Art. 10 (1)
Zuständig zur Anordnung vorsorglicher Massnahmen sind:a. die schweizerischen Gerichte oder Behörden, die in der Hauptsache zuständig sind; oderb. die schweizerischen Gerichte und Behörden am Ort, an dem die Massnahme vollstreckt werden soll.
(1) Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 18 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 ([AS 2010 1739]; [BBl 2006 7221]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 10 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LE220020 | Eheschutz | Gesuch; Richt; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Scheidung; Recht; Eheschutz; Unterhalt; Berufung; Massnahme; Parteien; Massnahmen; Kinder; Unterhalts; Zuständigkeit; Entscheid; Gesuchstellers; Scheidungsverfahren; Eheliche; Eheschutzgericht; Vorinstanz; Vorsorgliche; Verfahren; Ehelichen; Eltern; Ehegatten; Unterhaltsbeiträge; Liegenschaft; Bezahlen; Urteil |
ZH | LE190028 | Eheschutz | Gesuch; Gesuchsgegner; Unterhalt; Recht; Scheidung; Partei; Parteien; Eheschutz; Vorinstanz; Berufung; Verfahren; Eheliche; Gesuchsgegners; Ehelichen; Vorlage; Scheidungsverfahren; Dische; Tochter; Schweiz; Portugiesische; Ausländische; Zuständigkeit; Urteil; Vorsorglich; Gesuchsteller; Portugal |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2005.61 | Entscheid Art. 2, Art. 3 lit. a und b UWG (SR 241). Ein Verstoss gegen das Wettbewerbsgesetz liegt vor bei einer unberechtigten oder irreführenden Verwarnung wegen angeblicher Schutzrechtsverletzung. Verwarnungen wegen angeblicher Patentverletzung sind nur dann als unlauterer Wettbewerb zu qualifizieren, wenn der Verwarner mit Sicherheit um die Nichtigkeit des Patents weiss oder an dessen Rechtsbeständigkeit zumindest ernsthaft zweifeln muss (Handelsgericht, 22. November 2005, HG. 2005.61). | Patent; Klägerinnen; Maschine; Maschinen; Klagt; Beklagten; A&B; Klage; Beklact; Gesuch; Sealy; Memorandum; Turkey; Kunde; Patentverletzung; Türkische; Kunden; Recht; Mizrakli; Rechnen; Murat; Erwähnt; Unternehmen; Türkei; Verwarnung; Glaubhaft |
AG | AGVE 2002 6 | E. Internationales Privatrecht6 Eheschutz, Präliminarien- Abgrenzung der Anwendbarkeit von IPRG und LugÜ bei eherechtlichenStreitsachen (Erw. 3/b)- führen in der Schweiz wohnhafte ausländische Ehegatten einen Scheidungs- oder Trennungsprozess im Ausland, ist der schweizerische Präliminarrichter gestützt... | Ständigkeit; Schen; Scheidung; Lichen; Zuständigkeit; Gericht; Entscheid; Schweizerische; Ausländische; LugÜ; Massnahme; Massnahmen; Recht; Mentar; Verfahren; Schweiz; Vorsorgliche; Sachen; Zerischen; Kommentar; Zuständig; Schweizerischen; Lassung; Entscheidung; Einlassung; Nationale; Ausländischen; Zungen; Ladung; Gerichte |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 28 (4A_222/2016) | Art. 136 f., Art. 140 und Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO; Art. 13 PatG; Zustellung an Partei mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland. Die Eintragung einer Vertreterin im Patentregister begründet weder eine Vertretung der ausländischen Patentinhaberin nach Art. 137 ZPO noch ein Zustellungsdomizil im Sinne von Art. 140 und Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO; gerichtliche Zustellungen an die eingetragene Vertreterin sind daher unzulässig (E. 2).
| Zustellung; Patent; Vertreter; Schweiz; Vertretung; Beschwerde; Zustellungsdomizil; Verwaltungs; Tragene; Verfahren; Beschwerdeführerin; Gericht; Zivil; Patentregister; Gelte; Register; Partei; Zivilprozess; Recht; Verwaltungsbehörden; Ausland; Vertreters; Vertrete; Wohnsitz;Fassung; Verfahren; Schweizer |
139 III 305 (5A_372/2012) | Art. 3 und 936 ZGB; Art. 100 IPRG. Klage gegen den Besitzer eines gestohlenen Gemäldes. Auf den Besitz anwendbares Recht (E. 3.1 und 4.1). Beurteilung des guten Glaubens des Erwerbers, insbesondere von ihm anzustellende Nachforschungen (E. 3-5). | Beschwerde; Beschwerdegegner; Obergericht; Beschwerdeführer; Recht; Gerücht; Gemälde; Kunst; Besitz; Erwerb; Aussage; Bildes; Umstände; Beschwerdeführers; Veräusserer; Malewitsch; Galerie; Verdacht; Verfügung; Russische; Bezirksgericht; Glaube; Vorinstanz; Gemäldes; Urteil; Diebstahl; Markt; Sowjetunion |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2020.285 | | Recht; Kultur; Rechtshilfe; Kulturgüter; Hinzufügen; öffnen; Filter; Beschwerde; Recht; ägyptische; Verfahren; Behörde; Rubrik; Staat; ägyptischen; Kunst; Entscheid; Schweiz; Ägypten; Beschwerdeführer; Rechtshilfeersuchen; Behörden; Herausgabe; Einziehung; Urteil; Bundesanwaltschaft; Ersuchende; Entscheide; Illegal |