Art. 10 LADI1 dal 2024

Art. 10 Disoccupazione
1 È considerato totalmente disoccupato chi non è vincolato da un rapporto di lavoro e cerca un’occupazione a tempo pieno.
2
3 La persona che cerca lavoro è considerata totalmente o parzialmente disoccupata soltanto quando si è annunciata per essere collocata. (2)
4 La sospensione provvisoria da un rapporto di servizio di diritto pubblico è equiparata alla disoccupazione qualora contro la disdetta data dal datore di lavoro sia pendente un ricorso con effetto sospensivo.
(1) Introdotto dal n. I della LF del 5 ott. 1990, in vigore dal 1° gen. 1992 (RU 1991 2125; FF 1989 III 325).(2) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 19 giu. 2020, in vigore dal 1° lug. 2021 (RU 2021 338; FF 2019 3659).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2023.48 | - | Berufung; Arbeit; Berufungskläger; Arbeitslose; Berufungsbeklagte; Arbeitslosenversicherung; Berufungsbeklagten; Taggelder; Entscheid; Betreibung; Parteien; Leistungen; Vorleistung; Urteil; Wirtschaft; Berufungsklägers; Vorleistungspflicht; Anspruch; Zeitraum; Arbeitslosenentschädigung; Sozialversicherung; Rückforderung; Apos; Parteientschädigung; Olten; Vermittlungsfähigkeit; üllt |
SG | AVI 2017/5 | Entscheid Art. 53 Abs. 2, Art 27 ATSG. Art. 19 AVG. Wiedererwägung und Rückforderung. Aufklärungs- und Beratungspflicht. Der zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Arbeitgeberin abgeschlossene Arbeitsvertrag, welcher ein Arbeitspensum von 45 Stunden pro Woche vorsieht, ist gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. d AVG bindend. Somit bestand kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung und der Teil der Arbeitslosentaggelder, welcher rechtzeitig zurückgefordert wurde, ist zurückzuerstatten. Eine Verletzung der Beratungspflicht ist zu verneinen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Juli 2018, AVI 2017/5). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_623/2018. | Arbeit; Arbeitslosen; Einsatz; Stunden; Person; Verfügung; Arbeitslosenentschädigung; Einsprache; Leistung; Recht; Anspruch; Arbeitszeit; Zwischenverdienst; Woche; Einsatzvertrag; Rückforderung; Vertrag; Beratung; Arbeitgeber; Taggeld; Einspracheentscheid |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 V 342 (8C_721/2020) | Regeste Art. 8 Abs. 1 lit. e, Art. 13 Abs. 1 und 3 AVIG ; Art. 12 Abs. 2 lit. a AVIV ; Beitragszeit vorzeitig Pensionierter. Die Rechtsprechung zur Beitragszeit bei einer vorzeitigen Pensionierung ist dahingehend zu ändern, dass neben den im Verordnungswortlaut genannten wirtschaftlichen Gründen auch die unverschuldete Entlassung einzubeziehen ist (E. 5.4 und 5.5). | Arbeit; Alter; Recht; Pensionierung; Gründen; Entlassung; Urteil; Altersleistung; Person; Vorsorge; Arbeitslose; Rechtsprechung; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Arbeitgeber; Beitragszeit; Arbeitslosenentschädigung; Bezug; Verordnung; Verwaltung; Regel; Praxis; Austritts |
146 V 112 (8C_778/2019) | Art. 8 Abs. 1 lit. a und b, Art. 10 Abs. 2 lit. b und Art. 11 AVIG ; anrechenbarer Arbeitsausfall. Die Vorgehensweise, den anrechenbaren Arbeitsausfall bei einer Arbeit auf Abruf mit Überbrückungscharakter aufgrund des davor ausgeübten festen Arbeitsverhältnisses (als letztes Arbeitsverhältnis im Sinne von Art. 4 Abs. 1 AVIV ) zu bejahen, ist aus gesetzessystematischer Sicht und unter dem Aspekt des Gebots der Gleichbehandlung der Versicherten auf die Dauer einer ersten Leistungsrahmenfrist zu begrenzen (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3-5). | Arbeit; Abruf; Arbeitslosen; Arbeitsverhältnis; Rahmenfrist; Arbeitsausfall; Anspruch; Arbeitslosenentschädigung; Arbeitsverhältnisse; Person; Leistungsbezug; Recht; Überbrückung; Folgerahmenfrist; Arbeitslosenkasse; Anspruchsvoraussetzungen; Arbeitslosenversicherung; Überbrückungscharakter; Arbeitsverhältnisses; Leistungsrahmenfrist; Zwischenverdienst; Rechtsprechung; Schadenminderung; Beitragszeit; Eröffnung; Verlust; Sinne; ührt |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-1143/2024 | Arbeitslosenversicherung | Arbeit; Mitarbeitende; Vorinstanz; Arbeitszeit; Kasse; Mitarbeitenden; Kassen; Quot;; Arbeitszeitkontrolle; Kurzarbeit; Beweis; Urteil; Kassenauswertung; Verkauf; Kurzarbeitsentschädigung; Kassenauswertungen; Namenstaste; System; Arbeitslosenversicherung; Recht; Verkaufsmitarbeitende; Einsprache; Verfahren; Arbeitsausfall; Bundesverwaltungsgericht; Zeiterfassung; Arbeitnehmende; Anspruch |
B-6304/2023 | Arbeitslosenversicherung | Arbeit; Abrechnung; Kurzarbeit; Abrechnungsperiode; Kurzarbeitsentschädigung; Richt; Vorinstanz; Anspruch; Recht; Quot;; Arbeitszeit; Frist; Arbeitslosenkasse; Anspruchs; Urteil; Ausfallstunden; Monats; Arbeitnehmende; Arbeitszeitkontrolle; Geltendmachung; Arbeitnehmenden; Zahlen; Entschädigung; Arbeitgeber; Rückforderung; Arbeitslosenversicherung; Zahlung |