HRegV Art. 1 - Gegenstand
Einleitung zur Rechtsnorm HRegV:
Die Handelsregisterverordnung in der Schweiz regelt die Führung des Handelsregisters, ein öffentliches Verzeichnis, das wichtige Informationen über Unternehmen wie Firma, Sitz und Kapital enthält. Sie legt fest, welche Angaben im Register gemacht werden müssen, regelt die Zuständigkeit der Handelsregisterämter und die Veröffentlichung von Eintragungen. Die Verordnung gewährleistet Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und erleichtert den schnellen Zugriff auf Unternehmensinformationen.
Art. 1 HRegV vom 2025
Art. 1 Gegenstand und Begriffe Gegenstand
Diese Verordnung regelt:a. die Organisation der Handelsregisterführung;b. den Aufbau und den Inhalt des Handelsregisters;c. den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Handelsregisterbehörden;d. das Verfahren zur Eintragung, Änderung und Löschung von Rechtseinheiten;e. die Auskunftserteilung und die Einsichtnahme in das Handelsregister.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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