Art. 1 - 1 Das Bundesgericht ist die oberste Recht sprechende Behörde des [...] |
Art. 2 - 1 Das Bundesgericht ist in seiner Recht sprechenden Tätigkeit unabhängig und nur [...] |
Art. 3 - 1 Die Bundesversammlung übt die Oberaufsicht über das Bundesgericht [...] |
Art. 4 - 1 Sitz des Bundesgerichts ist Lausanne |
Art. 5 - 1 Die Bundesversammlung wählt die Richter und Richterinnen |
Art. 6 - 1 Die Richter und Richterinnen dürfen weder der Bundesversammlung noch dem [...] |
Art. 7 - 1 Das Bundesgericht kann den ordentlichen Richtern und Richterinnen gestatten, eine [...] |
Art. 8 - 1 Dem Bundesgericht dürfen nicht gleichzeitig als Richter oder Richterinnen [...] |
Art. 9 - 1 Die Amtsdauer der Richter und Richterinnen beträgt sechs [...] |
Art. 10 - 1 Die Richter und Richterinnen werden vor ihrem Amtsantritt auf gewissenhafte [...] |
Art. 11 - 1 Aufgehoben durch Anhang Ziff. 3 des BG vom 17. Juni 2011 (Gesuche um Aufhebung [...] |
Art. 12 - Die Richter und Richterinnen können ihren Wohnort in der Schweiz frei wählen; ordentliche Richter [...] |
Art. 13 - Das Bundesgericht regelt seine Organisation und Verwaltung |
Art. 14 - 1 Die Bundesversammlung wählt aus den ordentlichen Richtern und [...] |
Art. 15 - 1 Das Gesamtgericht besteht aus den ordentlichen Richtern und Richterinnen. Es ist [...] |
Art. 16 - 1 Die Präsidentenkonferenz besteht aus den Präsidenten und Präsidentinnen der [...] |
Art. 17 - 1 Die Verwaltungskommission setzt sich zusammen aus: |
Art. 18 - 1 Die Abteilungen werden jeweils für zwei Jahre bestellt. Ihre Zusammensetzung wird [...] |
Art. 19 - 1 Die Präsidenten oder Präsidentinnen der Abteilungen werden jeweils für zwei [...] |
Art. 20 - 1 Die Abteilungen entscheiden in der Regel in der Besetzung mit drei Richtern oder [...] |
Art. 21 - 1 Das Gesamtgericht, die Präsidentenkonferenz, die Verwaltungskommission und die [...] |
Art. 22 - Das Bundesgericht regelt die Verteilung der Geschäfte auf die Abteilungen nach Rechtsgebieten, die [...] |
Art. 23 - 1 Eine Abteilung kann eine Rechtsfrage nur dann abweichend von einem früheren [...] |
Art. 24 - 1 Die Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen wirken bei der Instruktion der [...] |
Art. 25 - 1 Das Bundesgericht verwaltet sich selbst |
Art. 25 - 1 Für die Bereitstellung, die Bewirtschaftung und den Unterhalt der vom [...] |
Art. 25 - 1 Für die Benutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundesgerichts finden im [...] |
Art. 26 - 1 Der Generalsekretär oder die Generalsekretärin steht der Gerichtsverwaltung [...] |
Art. 27 - 1 Das Bundesgericht informiert die Öffentlichkeit über seine [...] |
Art. 28 - 1 Das Öffentlichkeitsgesetz vom 17. Dezember 20041 gilt sinngemäss für [...] |
Art. 29 - 1 Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit von Amtes wegen |
Art. 30 - 1 Erachtet sich das Bundesgericht als nicht zuständig, so tritt es auf die Sache [...] |
Art. 31 - Ist das Bundesgericht in der Hauptsache zuständig, so befindet es auch über die [...] |
Art. 32 - 1 Der Präsident oder die Präsidentin der Abteilung leitet als Instruktionsrichter [...] |
Art. 33 - 1 Wer im Verfahren vor dem Bundesgericht den Anstand verletzt oder den [...] |
Art. 34 - 1 Richter, Richterinnen, Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen [...] |
Art. 35 - Trifft bei einer Gerichtsperson ein Ausstandsgrund zu, so hat sie dies rechtzeitig dem [...] |
Art. 36 - 1 Will eine Partei den Ausstand einer Gerichtsperson verlangen, so hat sie dem [...] |
Art. 37 - 1 Bestreitet die Gerichtsperson, deren Ausstand verlangt wird, oder ein Richter [...] |
Art. 38 - 1 Amtshandlungen, an denen eine zum Ausstand verpflichtete Person mitgewirkt hat, [...] |
Art. 39 - 1 Die Parteien haben dem Bundesgericht ihren Wohnsitz oder Sitz [...] |
Art. 40 - 1 In Zivil- und Strafsachen können Parteien vor Bundesgericht nur von Anwälten und [...] |
Art. 41 - 1 Ist eine Partei offensichtlich nicht imstande, ihre Sache selber zu führen, so [...] |
Art. 42 - 1 Rechtsschriften sind in einer Amtssprache abzufassen und haben die Begehren, deren [...] |
Art. 43 - Das Bundesgericht räumt den beschwerdeführenden Parteien auf Antrag eine angemessene Frist zur [...] |
Art. 44 - 1 Fristen, die durch eine Mitteilung oder den Eintritt eines Ereignisses ausgelöst [...] |
Art. 45 - 1 Ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, ein Sonntag oder ein vom Bundesrecht [...] |
Art. 46 - 1 Gesetzlich oder richterlich nach Tagen bestimmte Fristen stehen [...] |
Art. 47 - 1 Gesetzlich bestimmte Fristen können nicht erstreckt werden |
Art. 48 - 1 Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Bundesgericht [...] |
Art. 49 - Aus mangelhafter Eröffnung, insbesondere wegen unrichtiger oder unvollständiger [...] |
Art. 50 - 1 Ist eine Partei oder ihr Vertreter beziehungsweise ihre Vertreterin durch einen [...] |
Art. 51 - 1 Der Streitwert bestimmt sich: |
Art. 52 - Mehrere in einer vermögensrechtlichen Sache von der gleichen Partei oder von Streitgenossen und [...] |
Art. 53 - 1 Der Betrag einer Widerklage wird nicht mit demjenigen der Hauptklage [...] |
Art. 54 - 1 Das Verfahren wird in einer der Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch, [...] |
Art. 55 - 1 Das Beweisverfahren richtet sich nach den Artikeln 36, 37 und 39-65 des [...] |
Art. 56 - 1 Die Parteien sind berechtigt, der Beweiserhebung beizuwohnen und in die [...] |
Art. 57 - Der Abteilungspräsident oder die Abteilungspräsidentin kann eine mündliche Parteiverhandlung [...] |
Art. 58 - 1 Das Bundesgericht berät den Entscheid mündlich: |
Art. 59 - 1 Parteiverhandlungen wie auch die mündlichen Beratungen und die darauf folgenden [...] |
Art. 60 - 1 Die vollständige Ausfertigung des Entscheids wird, unter Angabe der mitwirkenden [...] |
Art. 61 - Entscheide des Bundesgerichts erwachsen am Tag ihrer Ausfällung in Rechtskraft |
Art. 62 - 1 Die Partei, die das Bundesgericht anruft, hat einen Kostenvorschuss in der Höhe [...] |
Art. 63 - 1 Jede Partei hat die Barauslagen vorzuschiessen, die im Laufe des Verfahrens [...] |
Art. 64 - 1 Das Bundesgericht befreit eine Partei, die nicht über die erforderlichen Mittel [...] |
Art. 65 - 1 Die Gerichtskosten bestehen in der Gerichtsgebühr, der Gebühr für das Kopieren [...] |
Art. 66 - 1 Die Gerichtskosten werden in der Regel der unterliegenden Partei auferlegt. Wenn [...] |
Art. 67 - Wird der angefochtene Entscheid geändert, so kann das Bundesgericht die Kosten des vorangegangenen [...] |
Art. 68 - 1 Das Bundesgericht bestimmt im Urteil, ob und in welchem Mass die Kosten der [...] |
Art. 69 - Entscheide, die zur Zahlung einer Geldsumme oder zur Sicherheitsleistung in Geld verpflichten, [...] |
Art. 70 - 1 Entscheide des Bundesgerichts, die nicht zur Zahlung einer Geldsumme oder zur [...] |
Art. 71 - Wo dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen über das Verfahren enthält, sind die Vorschriften [...] |
Art. 72 - 1 Das Bundesgericht beurteilt Beschwerden gegen Entscheide in [...] |
Art. 73 - Die Beschwerde ist unzulässig gegen Entscheide, die im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen eine [...] |
Art. 74 - 1 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn [...] |
Art. 75 - 1 Die Beschwerde ist zulässig gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen, des [...] |
Art. 76 - 1 Zur Beschwerde in Zivilsachen ist berechtigt, wer: |
Art. 77 - 1 Die Beschwerde in Zivilsachen ist zulässig gegen Entscheide von [...] |
Art. 78 - 1 Das Bundesgericht beurteilt Beschwerden gegen Entscheide in [...] |
Art. 79 - Die Beschwerde ist unzulässig gegen Entscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts, soweit [...] |
Art. 80 - 1 Die Beschwerde ist zulässig gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen und [...] |
Art. 81 - 1 Zur Beschwerde in Strafsachen ist berechtigt, wer: |
Art. 82 - Das Bundesgericht beurteilt Beschwerden: |
Art. 83 - Die Beschwerde ist unzulässig gegen: |
Art. 84 - 1 Gegen einen Entscheid auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in [...] |
Art. 84 - Gegen einen Entscheid auf dem Gebiet der internationalen Amtshilfe in Steuersachen ist die [...] |
Art. 85 - 1 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde [...] |
Art. 86 - 1 Die Beschwerde ist zulässig gegen Entscheide: |
Art. 87 - 1 Gegen kantonale Erlasse ist unmittelbar die Beschwerde zulässig, sofern kein [...] |
Art. 88 - 1 Beschwerden betreffend die politische Stimmberechtigung der Bürger und [...] |
Art. 89 - 1 Zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist berechtigt, [...] |
Art. 90 - Die Beschwerde ist zulässig gegen Entscheide, die das Verfahren abschliessen |
Art. 91 - Die Beschwerde ist zulässig gegen einen Entscheid, der: |
Art. 92 - 1 Gegen selbständig eröffnete Vor- und Zwischenentscheide über die Zuständigkeit [...] |
Art. 93 - 1 Gegen andere selbständig eröffnete Vor- und Zwischenentscheide ist die [...] |
Art. 94 - Gegen das unrechtmässige Verweigern oder Verzögern eines anfechtbaren Entscheids kann Beschwerde [...] |
Art. 95 - Mit der Beschwerde kann die Verletzung gerügt werden von: |
Art. 96 - Mit der Beschwerde kann gerügt werden: |
Art. 97 - 1 Die Feststellung des Sachverhalts kann nur gerügt werden, wenn sie offensichtlich [...] |
Art. 98 - Mit der Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen kann nur die Verletzung [...] |
Art. 99 - 1 Neue Tatsachen und Beweismittel dürfen nur so weit vorgebracht werden, als erst [...] |
Art. 100 - 1 Die Beschwerde gegen einen Entscheid ist innert 30 Tagen nach der Eröffnung der [...] |
Art. 101 - Die Beschwerde gegen einen Erlass ist innert 30 Tagen nach der nach dem kantonalen Recht [...] |
Art. 102 - 1 Soweit erforderlich stellt das Bundesgericht die Beschwerde der Vorinstanz sowie [...] |
Art. 103 - 1 Die Beschwerde hat in der Regel keine aufschiebende Wirkung |
Art. 104 - Der Instruktionsrichter oder die Instruktionsrichterin kann von Amtes wegen oder auf Antrag einer [...] |
Art. 105 - 1 Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde, den die Vorinstanz [...] |
Art. 106 - 1 Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an |
Art. 107 - 1 Das Bundesgericht darf nicht über die Begehren der Parteien [...] |
Art. 108 - 1 Der Präsident oder die Präsidentin der Abteilung entscheidet im vereinfachten [...] |
Art. 109 - 1 Die Abteilungen entscheiden in Dreierbesetzung über Nichteintreten auf [...] |
Art. 110 - Soweit die Kantone nach diesem Gesetz als letzte kantonale Instanz ein Gericht einzusetzen haben, [...] |
Art. 111 - 1 Wer zur Beschwerde an das Bundesgericht berechtigt ist, muss sich am Verfahren vor [...] |
Art. 112 - 1 Entscheide, die der Beschwerde an das Bundesgericht unterliegen, sind den Parteien [...] |
Art. 113 - Das Bundesgericht beurteilt Verfassungsbeschwerden gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen, [...] |
Art. 114 - Die Vorschriften des dritten Kapitels über die kantonalen Vorinstanzen (Art. 75 bzw. 86) gelten [...] |
Art. 115 - Zur Verfassungsbeschwerde ist berechtigt, wer: |
Art. 116 - Mit der Verfassungsbeschwerde kann die Verletzung von verfassungsmässigen Rechten gerügt [...] |
Art. 117 - Für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde gelten die Artikel 90-94, 99, 100, 102, 103 Absätze 1 [...] |
Art. 118 - 1 Das Bundesgericht legt seinem Urteil den Sachverhalt zugrunde, den die Vorinstanz [...] |
Art. 119 - 1 Führt eine Partei gegen einen Entscheid sowohl ordentliche Beschwerde als auch [...] |
Art. 119 - 1 Eingefügt durch Anhang Ziff. II 5 des Strafbehördenorganisationsgesetzes vom [...] |
Art. 120 - 1 Das Bundesgericht beurteilt auf Klage als einzige Instanz: |
Art. 121 - Die Revision eines Entscheids des Bundesgerichts kann verlangt werden, wenn: |
Art. 122 - Die Revision wegen Verletzung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom [...] |
Art. 123 - 1 Die Revision kann verlangt werden, wenn ein Strafverfahren ergeben hat, dass durch [...] |
Art. 124 - 1 Das Revisionsgesuch ist beim Bundesgericht einzureichen: |
Art. 125 - Die Revision eines Entscheids, der den Entscheid der Vorinstanz bestätigt, kann nicht aus einem [...] |
Art. 126 - Nach Eingang des Revisionsgesuchs kann der Instruktionsrichter oder die Instruktionsrichterin von [...] |
Art. 127 - Soweit das Bundesgericht das Revisionsgesuch nicht als unzulässig oder unbegründet befindet, [...] |
Art. 128 - 1 Findet das Bundesgericht, dass der Revisionsgrund zutrifft, so hebt es den [...] |
Art. 129 - 1 Ist das Dispositiv eines bundesgerichtlichen Entscheids unklar, unvollständig [...] |
Art. 130 - 1 Die Kantone erlassen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens einer schweizerischen [...] |
Art. 131 - 1 Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 19431 über die Organisation der [...] |
Art. 132 - 1 Dieses Gesetz ist auf die nach seinem Inkrafttreten eingeleiteten Verfahren des [...] |
Art. 132 - Das Beschwerdeverfahren gegen Entscheide, die vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 20. Juni 2014 [...] |
Art. 133 - 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum |