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Financial Services Act (FinSA)

Art. 92FinSA from 2020

Art. 92 Financial Services Act (FinSA) drucken

Art. 92 Exemptions

Articles 89 to 91 do not apply to persons and entities subject to supervision in accordance with Article 3 FINMASA1 and to persons working for them.


1 SR 956.1



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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