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Loi fédérale sur l’assurance-maladie (LAMaI)

Art. 91 LAMaI de 2021

Art. 91 Loi fédérale sur l’assurance-maladie (LAMaI) drucken

Art. 911Tribunal fédéral

Les jugements rendus par le tribunal cantonal arbitral peuvent faire l’objet d’un recours devant le Tribunal fédéral, conformément à la loi du 17 juin 2005 sur le Tribunal fédéral2.


1 Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 110 de la LF du 17 juin 2005 sur le TAF, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2006 2197 1069; FF 2001 4000).
2 RS 173.110


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
124 V 201Art. 67 Abs. 1 KVG: Taggeldversicherung von über 65jährigen Personen. Taggeldversicherungen nach KVG fallen mit der Vollendung des 65. Altersjahres nicht von Gesetzes wegen dahin. Die Versicherer sind aber befugt, die Taggeldversicherung für Personen, die das 65. Altersjahr vollendet haben, statutarisch einzuschränken oder aufzuheben. Besondere Regeln sind hinsichtlich der Einstellung oder Reduktion laufender Versicherungsansprüche zu beachten. Taggeld; Taggeldversicherung; Alter; Altersjahr; Recht; Versicherung; Person; Gesetzes; Franken; Personen; Hinweis; Laufende; Reglement; Beschwerde; Versicherer; Altersjahres; Taggeldes; Leistung; Ansprüche; Gelte; Erwerbstätig; Krankenkasse; Statutarisch; Taggeldversicherungen; Zurückgelegt; Personen; Herabsetzung; Gesetzgeber; Beschwerdeführer
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