E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge sull’IVA (LIVA)

Art. 84 LIVA dal 2020

Art. 84 Legge sull’IVA (LIVA) drucken

Art. 84 Spese procedurali e ripetibili

1 Nella procedura di decisione o di reclamo non sono di norma prelevate spese. Non sono versate ripetibili alle parti.

2 Qualunque sia l’esito della procedura, le spese procedurali possono essere addossate alla persona o all’autorità che le ha provocate per sua propria colpa.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2496/2020MehrwertsteuerBeschwerde; Vorinstanz; Führerin; Beschwerdeführerin; Vorsteuer; Person; Vorsteuerabzug; Personal; Sonalzimmer; Personalzimmer; Vorsteuerabzugs; Fläche; Korrekt; Vorsteuerabzugskorrektur; MWSTG; Urteil; Steuer; Gesamt; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Schätzung; Ermessen; Mehrwertsteuer; BVGer; Gesamtfläche; Partei; Gebäude; Pläne; Recht; Parteien
A-2490/2020MehrwertsteuerBeschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Pachtzins; Hotel; Steuer; Urteil; Recht; Vereinbart; Abschreibung; Person; Verfahren; Argument; Pachtzinsen; Mehrwertsteuer; Partei; Markt; Bundesverwaltungsgericht; Bezahlt; Gebäude; Wirtschaftlich; Einsprache; Vereinbarte; Parteien; Leistung; Investition; Parteientschädigung; Umsatz; BVGer; Vorliegende
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz