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Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)

Art. 84 IPRG vom 2022

Art. 84 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 84

1 Ausländische Entscheidungen betreffend die Beziehungen zwi­schen Eltern und Kind werden in der Schweiz anerkannt, wenn sie im Staat ergangen sind, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Auf­enthalt oder der beklagte Elternteil seinen Wohnsitz oder ge­wöhn­lichen Aufenth­alt hat.

2 Die Bestimmungen dieses Gesetzes über den Namen (Art. 39), den Schutz Minderjähriger (Art. 85) und das Erbrecht (Art. 96) sind vor­behalten.

51 Fassung gemäss Anhang Ziff. 13 des BG vom 19. Dez. 2008 (Erwachsenenschutz, Per­sonenrecht und Kindesrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2007.00154Sozialhilfe: Einstellung der Alimentenbevorschussung und Rückforderung von bevorschussten Alimenten in der Höhe von Fr. 7'150.-.Scheidung; Massnahmen; Recht; Eheschutz; Scheidungsurteil; Beschwerde; Ausländische; Minderjährigen; Schweiz; Ergänzung; Gericht; Vorsorgliche; Entscheid; Schutz; Sozial; Beschwerdegegnerin; Regel; Gewöhnlichen; Scheidungsurteils; Eltern; Verfügung; Aufenthalt; Eheschutzrichterlich; Eheschutzmassnahmen; Kindes; Regelung; Kommentar; Staat
SGB 2011/263Urteil Ausländerrecht, Art. 47 Abs. 1 und 4 AuG (SR 142.20), Art. 73 Abs. 1 VZAE (SR 142.201), Art. 13 BV (SR 101), Art. 8 EMRK (SR 0.101) sowie Art. 3 und 12 Beschwerde; Tochter; Beschwerdeführerin; Familie; Familiennachzug; Schweiz; Recht; Vorinstanz; Familiäre; Grosseltern; Kinder; Aufenthalt; Betreuung; Kindsvater; Frist; Kindes; Akten; Aufenthalts; Zugsfrist; Gesuch; Aufenthaltsbewilligung; Zugsgesuch; Migrationsamt; Mutter; Russland; Ausländer; Kindsvaters; Entscheid; Familiären
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1853/2008RenteSorge; Beschwerde; Erziehung; Erziehungsgutschrift; Beschwerdeführer; Eltern; Erziehungsgutschriften; Verheiratet; Elterliche; Anspruch; Recht; Anrechnung; Sorgerecht; Unverheiratet; Unverheiratete; Schweiz; Gemeinsame; Deutschland; Schweizer; Tochter; Altersrente; Sexies; Einkommen; Schweizerischen; Einsprache; Partei; Verheirateten; Zustand
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