E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Der Art. 826 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 826 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE190484OrganisationsmangelGesuch; Gesuchsgegnerin; Konkurs; Gesuchsteller; Kantons; Handelsgericht; Handelsregisteramt; Schweiz; Verbindung; Liquidation; Organisation; Konkursamt; Dietikon; Beschwerde; Bezahlen; Einzelrichter; Streitwert; übersteigt; Schweizerischen; Vorschriften; Einlegerakten; Frist; Gesuchstellers; Bundesgericht; Umtriebsentschädigung; Verfahrens; Corina; Bötschi; Einzelgericht; Zürich
ZHHE190461OrganisationsmangelGesuch; Gesuchsgegnerin; Konkurs; Gesuchsteller; Kantons; Handelsgericht; Handelsregisteramt; Schweiz; Verbindung; Liquidation; Organisation; Konkursamt; Beschwerde; Bezahlen; Einzelrichterin; Streitwert; übersteigt; Enge-Zürich; Schweizerischen; Vorschriften; Einlegerakten; Frist; Gesuchstellers; Bundesgericht; Umtriebsentschädigung; Verfahrens; Organisationsmangel; Gerichtsschreiberin; Zürich; Schalcher
Dieser Artikel erzielt 72 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz