Der Beschluss der Gesellschafterversammlung oder der Geschäftsführer über eine Änderung der Statuten ist öffentlich zu beurkunden und ins Handelsregister einzutragen.
665 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).
L. Erhöhung des Stammkapitals >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AHV 2006/30 | Entscheid Art. 5 AHVG, AHV-Beitragspflicht. 1.) Eine (buchführungspflichtige) GmbH hat sich angebliche Buchungsfehler anzurechnen, wenn sie ihre Buchhaltung durch eine Drittperson erledigen lässt. 2.) Aushilfsköche sind in der Regel als Unselbstständigerwerbende beitragspflichtig (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Juni 2007, AHV 2006/30). | Beschwerde; Arbeit;Beschwerdeführerin; Beiträge; Betrag; Beschwerdegegnerin; Selbstständige; Arbeitnehmer; Einsprache; Selbstständiger; Unselbstständig; Einspracheentscheid; Entgelt; Erwerbstätigkeit; Teilweise; Arbeitgeber; Ausgleichskasse; Stellt; Unselbstständige; Massgebenden; Unselbstständiger; Führt; Nachtragsverfügung; Geltend; Soweit; Geleistete |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AHV 2006/30 | Entscheid Art. 5 AHVG, AHV-Beitragspflicht. 1.) Eine (buchführungspflichtige) GmbH hat sich angebliche Buchungsfehler anzurechnen, wenn sie ihre Buchhaltung durch eine Drittperson erledigen lässt. 2.) Aushilfsköche sind in der Regel als Unselbstständigerwerbende beitragspflichtig (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Juni 2007, AHV 2006/30). | Beschwerde; Arbeit; Träge;Beschwerdeführerin; Beiträge; Betrag; Selbstständige; Beschwerdegegnerin; Arbeitnehmer; Einsprache; Selbstständiger; Einspracheentscheid; Unselbstständig; Erwerbstätigkeit; Entgelt; Teilweise; Arbeitgeber; Tragsverfügung; Ausgleichskasse; Unselbstständige; Unselbstständiger; Recht; Gelte; Zahlung; Geleistete; Gericht; Verfügung; Verfahren; Revisor |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
81 IV 238 | 1. Art. 110 Ziff. 5, 251, 253 StGB. Urkundenfälschung und Erschleichung falscher Beurkundungen, begangen durch Vortäuschung und Überbewertung von Sacheinlagen in einer Bilanz, dem Sacheinlagevertrag, den Statuten, dem öffentlichen Errichtungsakt und dem Handelsregistereintrag anlässlich der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Erw. 1-3). 2. Verhältnis der Art. 251 und 253 StGB zu Art. 1 Abs. 1 BG vom 6. Oktober 1923 betreffend Strafbestimmungen zum Handelsregister- und Firmenrecht (Erw. 4). | Melliger; Gesellschaft; Tatsache; Urkunde; Sacheinlage; Beschwerdeführer; Tatsachen; Handelsregister; Recht; Beurkundet; Beweis; Gründer; Beurkundung; Breymayer; Statuten; Recht; Falsche; Werkzeuge; Maschinen; Gründung; Bundesgesetz; Fahrnisbaute; Erklärungen; Bilanz; Sacheinlagevertrag; Register; Melligers; Brachte; Eintragung |