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Legge sul diritto d’autore (LDA)

Art. 73 LDA dal 2023

Art. 73 Legge sul diritto d’autore (LDA) drucken

Art. 73

Perseguimento penale

1 Il perseguimento penale spetta ai Cantoni.

2 Le infrazioni ai sensi dell’articolo 70 sono perseguite e giudicate dall’IPI conformemente alla legge federale del 22 marzo 197481 sul diritto penale amministrativo.

81 RS 313.0

82 Nuovo testo giusta l’all. n. 19 della L del 17 giu. 2005 sul Tribunale amministrativo federale, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2006 2197 1069; FF 2001 3764).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 73 Legge sul diritto d’autore (URG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE120090Nichtanhandnahme Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Prof; Forschung; Anzeige; Urheber; Verfügung; Geschädigte; Beschwerdegegnerin; Person; Rechtsmittel; Urheberrecht; Mittelbar; Angefochtene; Rechte; Anzeige; Verfahren; Wissenschaftliche; Untersuchung; Unmittelbar; Angefochtenen; Teilweise; Antrag; Behaupte; Sachverhalt; Rechten; Verletzt; Sachverhalte
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