1 Die Gerichte entscheiden Streitsachen und Straffälle, die ihnen das Gesetz zuweist. Das Gesetz kann ihnen weitere Aufgaben übertragen.
2 Die Gerichte sind in ihrer Rechtsprechung von den anderen Staatsgewalten unabhängig. Ein rechtskräftiger Entscheid einer Gerichtsinstanz kann von keiner der anderen Gewalten aufgehoben oder geändert werden.
3 Unter der Leitung der obersten kantonalen Gerichte verwalten die Gerichte sich selbst. Das Gesetz sieht hierzu gemeinsame Organe der obersten kantonalen Gerichte vor.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | SK2 2022 4 | Überprüfung der Rechtmässigkeit einer Festhaltung (Art. 73 Abs. 5 AIG) | Beschwerde; Recht; Verfahren; Kanton; Beschwerdeführer; Graubünden; Unentgeltliche; Kantons; Bundes; Entschädigung; Bundesgericht; Kantonsgericht; Rechtmässig; Festhaltung; Zwangsmassnahmengericht; Verfahrens; Unentgeltlichen; Rechtsbeistand; Person; Rechtliche; Genugtuung; Kurzfristige; Entscheid; EGzAAG; Beantragt; Prozessführung; Entschädigungs; Unrechtmässig; Inhaftierung; Beschwerdeführers |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-5076/2019 | Wegweisung und Wegweisungsvollzug (Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Wegweisung; Recht; Frankreich; Vollzug; Vorinstanz; Verfügung; Wiedererwägungsgesuch; Zwischenverfügung; Verfahren; Wegweisungsvollzug; Urteil; Schweiz; Interesse; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Vorliegen; Entscheid; Aussetzung; Angefochtene; Asylgesuch; Rechtskraft; Aufschiebende; Gewährung; Vorliegenden; Prozessführung; Gesuch; Behandlung; Erhebliche |