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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 67 OR de 2022

Art. 67 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 67

1 L’action pour cause d’enrichissement illégitime se prescrit par trois ans à compter du jour où la partie lésée a eu connaissance de son droit de répétition et, dans tous les cas, par dix ans à compter de la naissance de ce droit.40

2 Si l’enrichissement consiste en une créance contre la partie lésée, celle-ci peut en refuser le paiement lors même que ses droits seraient atteints par la prescription.

40 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 15 juin 2018 (Révision du droit de la prescription), en vigueur depuis le 1er janv. 2020 (RO 2018 5343; FF 2014 221).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 67 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG200081ForderungFahrzeug; Schaden; Klagt; Klagte; Fahrzeugs; Klagten; Recht; Beklagten; Handlung; Klage; Partei; Verjährung; LugÜ; Wäre; Schweiz; Anspruch; Digkeit; Schadens; Vertrag; Person; Schadenersatz; Minderwert; Rechtlich; Bestritten; Urteil; Zuständigkeit; IVm; Gericht; Aufgr; [Hrsg]
ZHNG190007ForderungMieter; Berufung; Zahlung; Nebenkosten; Vermieter; Akonto; Vermieterin; Akontozahlungen; Vereinbarung; Vorinstanz; Betriebskosten; Klage; Recht; Entscheid; Anspruch; Leisteten; Nebenkostenperiode; Bundesgericht; Urteil; Mietvertrag; Geschuldet; Geleistet; Leistung; Zahlung; Parteien; Bereicherung; Berufungsbeklagten; Schlusszahlung; Bezahlen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVK.2011.00003Verwaltungsrechtliche Klage / Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts.Recht; Vertrag; Zuständig; Streitigkeit; Partei; Verwaltungsgericht; Zuständige; Parteien; Werkvertrag; Aufgabe; Mittelbar; Privatrechtlich; Unterlagsboden; Gericht; Schloss; Schulhaus; Beschwerde; Klage; Abgeschlossen; Streitigkeiten; März; Beurteilung; Betrifft; Unterlagsbodens; Privatrechtliche; Weiterleitung; Parteientschädigung; Funktion; Instanz; Bundesgericht
ZHVB.2007.00337Sozialhilfe: Rückerstattung wirtschaftlicher Hilfe.Beschwerde; Rente; Hilfe; Wirtschaftliche; Rückerstattung; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Höhe; Betrag; Recht; Bereicherung; Bezogen; März; Disp-Ziff; Zeitraum; Vorliege; Leistungen; Januar; Rechtmässig; Sozialhilfe; Verpflichtet; Bezogene; Wwwvgrzhch; Rentenleistung; Ausbezahlt; Rückerstattungsforderung; Versicherung; Bezirksrat; Erlass
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 63 (4A_302/2021)
Regeste
Art. 67 und 270 Abs. 2 OR ; Verjährung der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Anfangsmietzinses; Beginn der Verjährungsfrist (Präzisierung der Rechtsprechung). Interesse des Mieters, den Anfangsmietzins anzufechten, je nachdem ob die Miete andauert oder beendet ist (E. 5).
Locataire; Loyer; Formule; Officielle; Locataires; Consid; Droit; Qu'il; Tribunal; Bailleresse; Action; Arrêt; Initial; été; Naissance; Conclu; Intérêt; Fédéral; Connaissance; Compte; D'une; Courrier; Fixation; Répétition; Miete; Canton; Prescription; Avait; Versé
147 III 419 (4A_428/2020)
Regeste
Art. 138 Abs. 1 OR ; Unterbrechung der Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede; Beginn einer neuen Frist; Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz. Wird die Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede unterbrochen, so beginnt mit Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz eine neue Frist (E. 5.3.2).
Verjährung; Beschwerde; Instanz; Rechtsstreit; Befasste; Beginnt; Klage; Befassten; Urteil; Rechtsmittel; Entscheid; Abschluss; Entscheid; Bundesgericht; Beschwerdegegnerin; Forderung; Rechtskraft; Abgeschlossen; Endentscheid; Verjährungsfrist; Revision; Verfahren; Beschwerdeführerin; Berufung; Rechtshängigkeit; Rechtsstreits; Verfahrens; Formell; Verjährungsrecht; Verjähren

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5824/2020BundespersonalBeschwerde; Beschwerdeführerin; Lohnfortzahlung; Vorinstanz; Recht; Person; Urteil; Rückforderung; Frist; Verjährung; Personal; Vertrauen; Berechnung; Lohnfortzahlungen; BVGer; Bezahlt; Rückerstattung; Bereicherung; Bundesverwaltung; Lohnfortzahlungsfrist; Bundesverwaltungsgericht; Lohnkürzung; Auskunft; Ausgaben; Anspruch; Härtefall; Verfügung; Umstände; Sinne
A-2884/2016EnteignungSchwerde; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Bundes; Vorinstanz; Beschluss; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Dispositiv; Beschwerdegegnerin; Taggeld; Dispositiv-Ziff; Entschädigung; Recht; Erwähnt; Angefochten; Verfahren; Recht; Angefochtene; Erwähnte; Flughafen; Beschlusses; Rechnung; Erwähnten; Bundesverwaltungsgerichts; Präsident
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