E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 621 OR vom 2022

Art. 621 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 621

288

Das Aktienkapital muss mindestens 100 000 Franken betragen.

288 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Juli 1992 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 621 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF110011Organisationsmangel, ZuständigkeitBerufung; Streit; Verfahren; Streitwert; Vorinstanz; Berufungsbeklagte; Läge; Gesuch; Berufungskläger; Parteien; Vermögensrechtlich; Zivil; Aktienkapital; Berufungsbeklagten; Organisation; Einzelgericht; Gericht; Vermögensrechtliche; Handelsregister; Gesellschaft; Zuständigkeit; Summarischen; Kanton; Mitglied; Massnahme; Erforderlichen; Verwaltungsrat; Massnahmen
BEZK 2011 145Überführung einer Einzelunternehmung in eine neu zu gründende AktiengesellschaftSacheinlage; Handelsregister; Vertrag; Pächter; Pachtvertrag; Restwert; Recht; Investitionen; Handelsregisteramt; Forderung; Liegenschaft; Entschädigung; Ersatz; Kognition; Kapital; Verpächter; Gründende; Schweizer; Beschwerde; Pächters; Gemachte; Baulichen; Anfangswert; Einzelunternehmung; Dienen; Vertragsverhältnisses; Kantons; Aktiengesellschaft; Pachtvertrages
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz