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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 62 CPC dal 2021

Art. 62 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 62 Inizio della pendenza della causa

1 Il deposito dell’istanza di conciliazione, della petizione, dell’istanza introduttiva del giudizio o della richiesta comune di divorzio determina la pendenza della causa.

2 Alle parti è data conferma del ricevimento dell’atto.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 62 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB210035Feststellungsklage gemäss Art. 88 ZPOBerufung; Recht; Feststellung; Vorinstanz; Betreibung; Entscheid; Verfahren; Rechtsmittel; Parteien; Erstinstanzlich; Forderung; Klage; Angefochten; Angefochtene; Klagten; Feststellungsklage; Erstinstanzliche; Beschluss; Regel; Erhob; Berufungsverfahren; Ungewissheit; Bundes; Vorinstanzliche; Gericht; Beklagten; Interesse; Erhoben; Schutzwürdige; Bundesgericht
ZHRU220024Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeBeschwerde; Unentgeltliche; Beschwerdeführer; Gesuch; Vorinstanz; Rechtspflege; Vorprozessual; Klage; Unentgeltlichen; Vorprozessuale; Verfahren; Urteil; Beschwerdeverfahren; Bezirksgericht; Anwaltlichen; Zessualen; Dietikon; Rechtsbeistand; Bemühungen; Schrift; Obergericht; Prozessualen; Klageschrift; Bundesgericht; Entscheid; Bewilligung; Kantons; Gewährung; Aufwand; Gesuchsteller
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150064Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Unentgeltliche; Rechtspflege; Gesuch; Unentgeltlichen; Verfahren; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Partei; Person; Obergerichts; Reichen; Bestellung; Rechtsverbeiständung; Entscheid; Klage; Friedensrichteramt; Kanton; Forderung; Gewährung; Schlichtungsverfahrens; Rechtsanwältin; Gericht; Obergerichtspräsident; Beurteilung; Hauptsache; Vorprozessuale; Einkommen
ZHVO150033Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Unentgeltliche; Rechtspflege; Gesuch; Schlichtungsverfahren; Unentgeltlichen; Obergericht; Klage; Bestellung; Kloten; Person; Obergerichts; Anspruch; Kanton; Verfahren; Entscheid; Friedensrichteramt; Zessuale; Rechtsbeiständin; Konkubinat; Kinder; Partei; Beurteilung; Auflösung; Gericht; Obergerichtspräsident; Einkommen; Gesuchstellende
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 30 (5A_383/2020)
Regeste
 a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2).
Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellungs; SchKG; Negative; Feststellungsklage; Beschwerde; Klagerückzug; Definitive; Negativen; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Gerichtlich; Verfahren; Gerichtliche; Forderung; Urteil; Materiell; Rechtsöffnungstitel; Rechtsvorschlag; Obergericht; Gericht; Beschwerdeführer; Zahlung; Rechtskraft; Anerkennungs; Leistungsbegehren
144 III 526 (4A_452/2017)Streitverkündungsklage (Art. 81 und 82 ZPO); Schlichtungsverfahren (Art. 197 ff. ZPO). Die Streitverkündungsklage kann nur in einem Entscheidverfahren vor dem Gericht der ersten Instanz geltend gemacht werden, das durch Einreichung der Hauptklage eingeleitet wird. Die Einreichung einer Streitverkündungsklage, welche Rechtshängigkeit begründet (Art. 62 Abs. 1 ZPO), ist im Schlichtungsverfahren ausgeschlossen (E. 3.3). Appel; Cause; Conciliation; Procédure; Demande; L'appel; Prétentions; Consid; être; Civil; Tiers; Admis; Procès; Civile; Principal; Cours; Demandeur; Même; L'autorité; Zivilprozessordnung; D'appel; N'est; Recours; Mission; Partie; D'une; Appeler; Schlichtungsverfahren; Zivilprozessordnung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-322/2018GebührenSchlichtung; Verfahren; Vorinstanz; Verfahrens; Gebühr; Gebühren; Beschwerde; Schlichtungsverfahren; Bundes; Beschwerdeführerin; Gericht; Aufgabe; Streitwert; Schlichtungsstelle; Regle; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Gebührenreglement; Aufwand; Komplexität; Schlichtungsbehörde; Leitung; Aufgaben; Partei; Budscom; Trete; Kunden; Ombudscom
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