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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 616OR from 2022

Art. 616 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 616

1 The partnership’s creditors are entitled to satisfaction from the partnership’s assets to the exclusion of the personal creditors of the individual partners.

2 Limited partners have no claim as creditors in insolvency for their specific capital contributions.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
99 III 1Verbot der Zwangsvollstreckung unter Ehegatten; Art. 173 ZGB. Die Betreibung einer Ehefrau gegen eine Kommanditgesellschaft, der ihr Ehemann angehört, fällt nicht unter das Verbot der Zwangsvollstreckung unter Ehegatten, auch wenn der Ehemann der einzige Komplementär und die betreibende Ehefrau die einzige Kommanditärin dieser Gesellschaft ist. Gesellschaft; Schaad; Betreibung; Erich; Kommanditgesellschaft; Gesellschafter; HARTMANN; Konkurs; Recht; Kommanditär; Zwangsvollstreckung; Ehefrau; Ehegatten; Ehemann; Verbot; SIEGWART; Einzige; Komplementär; Rechte; Beschwerde; Kommanditärin; Schuldbetreibung; Gesellschaftsvermögen; Kommanditgesellschaft; Kommanditsumme; Konkurskammer; Schuldbetreibungs; Obergericht; Kantonale
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