Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (LPGA)
Art. 60 LPGA de 2022
Art. 60
Délai de recours
1 Le recours doit être déposé dans les trente jours suivant la notification de la décision sujette à recours.
2 Les art. 38 à 41 sont applicables par analogie.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 60 Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS140079 | Pfändungsankündigung / Betreibung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Beschwerde; Recht; Betreibung; Beschwerdeführer; Rechtsvorschlag; Verfügung; Vorinstanz; Entscheid; SchKG; Betreibungsamt; Einsprache; Urteil; Verfahren; Unentgeltliche; Zusammenhang; Fortsetzung; Verfügungen; Schadenersatz; Bestreitung; Vermögens; Mitteilung; Pfändung; Erhoben; Nichtig; Einsprechers; Entscheide; Gültig; Gericht |
SO | VSBES.2017.227 | Ergänzungsleistungen IV | Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfügung; Verfahren; Ergänzungsleistung; Beschwerdegegnerin; Solothurn; Sistierung; Ergänzungsleistungen; Versicherungsgericht; Beschwerdeverfahren; Nachteil; Urteil; Kantons; Leistungen; Anspruch; Rechtsverzögerung; Bundesgericht; Einzutreten; Berechnung; Zurzeit; Präsident; Begründet; Frist; Hinweisen; Gegebene; Zwischenverfügung; Wirken; Verfahrens |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2017/97 | EntscheidBeschwerdeführerin zu tragen hat (Entscheid des Versicherungsgerichts des | Beschwerde; Suva-act; Beschwerdeführerin; Unfall; Handgelenksbeschwerden; Über; Beschwerdegegnerin; Recht; Überlastung; Untersuchung; Beweis; Beurteilung; Wäre; Handgelenke; ärztlich; Wahrscheinlich; Stockentlastung; Status; ärztliche; Akten; Partei;Frist; Lesbar; Epicondylitis; Strukturelle; Versicherungsgericht; Poststempel; Einsprache; Originalkuvert |
SG | EL 2018/48 | Entscheid Art. 56 ATSG, Art. 11 Abs. 1bis lit. b ELGSistierung des EL- Einspracheverfahrens bei hängigen IV- und UV-Verfahren betreffend den Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Hilflosenentschädigung. Weil die Beschwerdeführerin Eigentümerin einer selbstbewohnten Liegenschaft ist, steht nicht fest, in welcher Höhe ein Freibetrag in der EL-Berechnung zu berücksichtigen ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Februar 2019, EL 2018/48). | Beschwerde; Hilflosenentschädigung; Unfall; Beschwerdeführerin; Einsprache; Unfallversicherung; Anspruch; Liegenschaft; Entscheid; Versicherungsgericht; Verfügung; Verfahren; Bewohnt; Beschwerdegegnerin; Invalidenversicherung; Freibetrag; IV-Stelle; Sistierung; Einspracheverfahren; Selbstbewohnte; Höhe; Einnahme; Ergänzungsleistung; Verfahrens; Einnahmen; Unfalls; Beschwerdeverfahren; Bezug; EL-Anspruch |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 V 70 (9C_531/2020) | Regeste Art. 39 Abs. 3 AHVG ; Art. 55 quater Abs. 1 Satz 2 AHVV ; Rentenaufschub. Die in Art. 55 quater Abs. 1 Satz 2 AHVV statuierte Frist zur Erklärung des Rentenaufschubs ist gesetzes- und verfassungskonform (E. 3.2.3). | Rente; Rentenaufschub; Beschwerde; Altersrente; Aufschub; Frist; Quater; Rentenaufschubs; Recht; Beschwerdeführer; Urteil; Ausgleichskasse; Verfahrens; Leistung; Hinterlassenenversicherung; Bundesrat; Individuell; Gesetzes; Kantons; Publ; Begründet; Vollendung; Entscheid; Bundesgesetzes; Verwaltung; Bestritten; Auffassung; Beschwerdeführers; Bezogenen |
143 I 187 (8C_455/2016) | Art. 9 und 29 Abs. 1 BV; elektronische Beschwerde. Eine elektronisch signierte Beschwerdeschrift kann beim kantonalen Gericht nur dann gültig eingereicht werden, wenn dafür eine spezifische gesetzliche Regelung besteht. Daran fehlt es im hier betroffenen Bereich der Sozialversicherungsgerichtsbarkeit im Kanton Wallis (E. 2 und 3). | Beschwerde; Elektronisch; Elektronische; Bundes; Recht; Elektronischen; Gericht; Eingabe; Kantonale; Beschwerdeführer; Kanton; Vorinstanz; Regelung; Verfahren; Kantons; Gelte; Entscheid; Bestimmungen; Arbeit; Eingaben; Wallis; Verkehr; Signatur; Bundesgericht; Gesetzliche; Anerkannten; Bundesrecht; Lücke; Gesetzes |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-5863/2020 | Arbeitslosenversicherung | Arbeit; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Richt; Kurzarbeit; Arbeitende; Mitarbeitende; Stunden; Arbeitszeit; Abruf; Kurzarbeitsentschädigung; Vorinstanz; Urteil; Arbeitslosenversicherung; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Mitarbeitenden; Recht; Abrechnung; Stundenlohn; Arbeitsausfall; Regelmässig; Anspruch; Ellung; Rückforderung; Vereinbart; Aufgr; Arbeitslosenkasse; Nehmende; über |
C-5312/2021 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Einsprache; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beweis; Recht; Einspracheentscheid; Schweiz; Frist; Bundesverwaltungsgericht; SAK-act; Partei; Vorinstanz; Einsprachefrist; Verfügung; Schweizerische; Akten; IV-act; Rechtsmittel; Kommentar; Verfahren; Parteien; Beweislast; ATSG-Kommentar; Frist; übergeben; Zuständig; Aufl; Sind; Rückerstattung; Zugestellt |