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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 592 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 592 F. Acquist a favur da la communitad

F. Acquist a favur da la communitad

Il clom da quints vegn decretà d’uffizi per mintga ierta che croda a la communitad; quella sto dentant star buna per ils debits da l’ierta mo uschenavant che la facultad acquistada or da l’ierta basta per quest intent.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 592 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF140032TestamentseröffnungKanton; Recht; Berufung; Testament; Testaments; Zürich; Erbschaft; Erben; Finanzdirektion; Kantons; Rechnungsruf; Inventar; Testamentseröffnung; Urteil; Personen; Winterthur; Gericht; Erbfähigkeit; Bundesgericht; Beschwerde; Berufungsbeklagten; Einzelgericht; Verfügung; Eröffnung; Finanzdirektion; Materielle; Juristische; Beantragt; Vorinstanz
ZHPF130051Erbausschlagung / Protokollierung Nachberufung der eingesetzten Erbin (Kosten), Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes in Erbschaftssachen des Bezirksgerichtes Zürich vom 23. September 2013 (EN130298)Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Gericht; Rechtsmittel; Person; Bundesgericht; Urteil; Interesse; Erbschaft; Personen; Beschwerdeverfahren; Kantons; Entscheid; Einzelgericht; Rechtspflege; Erblasser; Erbschaftssachen; Bezirksgericht; Kostenauflage; Obergericht; Auferlegt; Unentgeltliche; Erbausschlagung; Oberrichter; Gesuch; Dispositiv; Verfügt; Unrichtige; Entscheidgebühr
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