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Legge federale sulla procedura amministrativa (PA)

Art. 56 PA dal 2021

Art. 56 Legge federale sulla procedura amministrativa (PA) drucken

Art. 561H. Altre regole di procedura fino a decisione del ricorso / II. Provvedimenti d’urgenza / 2. Altri provvedimenti

2. Altri provvedimenti

Dopo il deposito del ricorso, l’autorità adita, il suo presidente o il giudice dell’istruzione può prendere, d’ufficio o a domanda di una parte, altri provvedimenti d’urgenza per conservare uno stato di fatto o salvaguardare provvisoriamente interessi minacciati.


1 Nuovo testo giusta l’all. n. 10 della L del 17 giu. 2005 sul Tribunale amministrativo federale, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2006 2197 1069; FF 2001 3764).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 56 Legge federale sulla procedura amministrativa (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV 2016/238 + IV 2017/313Entscheid Einstellung einer Rente auf der Grundlage von lit. a der Schlussbestimmungen zur IV-Revision 6a. Eine erste Einstellungsverfügung war gerichtlich aufgehoben und die Verwaltung zur Weiterausrichtung der Rente verpflichtet worden. In der Folge war der Versicherte observiert und daraufhin die (strittige) vorsorgliche Renteneinstellung verfügt worden, bevor schliesslich nach einer weiteren Begutachtung die (strittige definitive) Leistungseinstellung verfügt wurde. Anpassung ex nunc gemäss Art. 88bis Abs. 2 lit. a IVV (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. Oktober 2018, IV 2016/238 und IV 2017/313). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_67/2019. Beschwerde; Führe; Beschwerdeführer; IV-act; Versicherte; Arbeit; Observation; Rechts; Fähigkeit; Arbeits; Beschwerdegegnerin; Verfügung; Gutachten; Beschwerdeführers; Beweis; Erhalten; Versicherten; Gestellt; Abklärung; Entscheid; Gesundheit; Versicherung; Vorsorglich; Leistung; Weiter
SGIV 2012/185Entscheid Art. 55 ATSG. Vorsorgliche Renteneinstellung. Voraussetzungen für eine vorsorgliche Renteneinstellung, hier nach durchgeführter Observation ohne weitere Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vom 3. September 2013, IV 2012/185). Beschwerde; IV-act; Führe; Sicherung; Vorsorglich; Massnahme; Vorsorgliche; Beschwerdeführer; Verfügung; Versicherte; Stellung; Massnahmen; Schwerdegegnerin; Renten; Tätig; Beschwerdegegnerin; Bericht; Versicherten; Observation; IV-Stelle; Erstattete; Entscheid; Stellt; Mittels; Anpassung; Rechts; Führte

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2019.00292Angefochtener Beschluss über die Sistierung und Anordnung vorsorglicher Massnahmen. Beschwerde; Vorsorgliche; Massnahme; Massnahmen; Hydrolotion; Beschwerdeführer; Bezirksrat; Verfahren; Vorsorglichen; Beschluss; Rekurs; Beschwerdegegnerin; Medikament; Stadt; Rekursverfahren; Verwaltungsgericht; Kommentar; Kostenübernahme; Verfahrens; Sozialhilfe; Übernahme; Medikamente; ärztliche; Sistierung; Monatlich; Vorsorglicher; Entscheid; Grundbedarf; Bericht; Angefochtene
SGB 2019/126Entscheid Wiederaufnahme (Revision) des Disziplinar- und Berufsausübungsbewilligungsverfahrens. Art. 81 VRP (sGS 951.1). Streitig waren das Nichteintreten auf die Wiederaufnahme betreffend Verfügung vom Verfügung; Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Vorinstanz; Entscheid; Verfahren; Akten; Verfahren; Gesuch; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Wiederaufnahme; Verfügungen; Zeitung; Disziplinar; VerwGE; Disziplinarverfahren; Revision; -Zeitung; Patientenbeschwerden; Berufsausübung; Verfahrens; Vorsorglich; Stehende; Vorsorgliche; Berufsausübungsbewilligung; E-Mail; Anzeige; Interesse
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
117 V 185Art. 1 Abs. 3, Art. 45 Abs. 2 lit. g, Art. 55 Abs. 1 und Art. 56 VwVG, Art. 101 lit. a und Art. 129 Abs. 2 OG, Art. 85 Abs. 2 und Art. 97 Abs. 2 AHVG. Negative Verfügungen sind der aufschiebenden Wirkung nicht zugänglich; hier bedarf es der Anordnung positiver vorsorglicher Massnahmen (Erw. 1b). Art. 56 VwVG bietet hiefür eine Grundlage im Bundesrecht, obwohl dies gemäss der (nicht abschliessenden) Aufzählung in Art. 1 Abs. 3 VwVG nicht ausdrücklich vorgesehen ist (Erw. 1c). Die im Zusammenhang mit Art. 55 VwVG und Art. 97 Abs. 2 AHVG entwickelten Grundsätze lassen sich sinngemäss auf Art. 56 VwVG übertragen (Erw. 2b). Anwendungsfall einer Interessenabwägung (Erw. 2c). Verfügung; Beschwerde; Verwaltung; Massnahme; Ausgleichskasse; Massnahmen; Aufschiebende; Recht; Vorsorgliche; Beschwerdeführer; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Verzug; Herabsetzung; Verfügungen; Bundes; Interesse; Kantons; Verzugszinsen; Beiträge; Verfahren; Herabsetzungs; Anordnung; Vorsorglicher; Vollstreckung; Erlass; Angefochtenen; Entscheid; Beitragsforderung; Pflege; Grundlage

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-4048/2019Schwerwiegender persönlicher HärtefallBeschwerde; Beschwerdeführer; Unentgeltliche; Verfahren; Gesuch; Gewährung; Vorinstanz; Massnahmen; Verfahrens; Aufschiebende; Vorsorgliche; Unentgeltlichen; Rechtspflege; Aufenthalt; Kanton; Verfügung; Partei; Erlass; Rechtsvertreter; Aussichtslos; Beschwerdeführers; Bundes; Fochtenen; Rechtsverbeiständung; Begehren; Summarisch; Rechtsmittel; Anordnung; Angefochtenen
A-3464/2013Radio und Fernsehen (Übriges)Beschwer; Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerinnen; Massnahme; Daten; Verfügung; Interesse; Vorinstanz; Stiftung; Publikation; Interessen; Vorsorglich; Vorsorgliche; Verfahren; Media; Bundesverwaltungsgericht; Verbot; Publikationsverbot; Fernsehnutzung; Nutzungsdaten; Aufsicht; Partei; Angefochtene; Anordnung; Stellung; Fernsehnutzungsdaten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Regina Kiener Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren2018
Regina Kiener Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren, Zürich2008
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