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Obligationenrecht (OR)

Art. 559 OR vom 2023

Art. 559 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 559

1 Jeder Gesellschafter hat das Recht, aus der Gesellschaftskasse Gewinn, Zinse und Honorar des abgelaufenen Geschäftsjahres zu ent­nehmen.

2 Zinse und Honorare dürfen, soweit dies der Vertrag vorsieht, schon während des Geschäftsjahres, Gewinne dagegen erst nach der Genehmigung des Geschäftsberichts bezogen werden.280

3 Gewinne, Zinse und Honorare, die ein Gesellschafter nicht bezieht, werden nach der Genehmigung des Geschäftsberichts seinem Kapitalanteil zugeschrieben, sofern kein anderer Gesellschafter dagegen Einwendungen erhebt.281

280 Fassung gemäss Ziff. I 3 des BG vom 23. Dez. 2011 (Rechnungslegungsrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6679; BBl 2008 1589).

281 Fassung gemäss Ziff. I 3 des BG vom 23. Dez. 2011 (Rechnungslegungsrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6679; BBl 2008 1589).

D. Verluste >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
95 II 109Internationales Privatrecht, Kauf, Abtretung. Anwendbares Recht beim Kauf (Erw. 2 a). Übervorteilung. Nichtigkeit des Vertrages wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Anfechtung; Frage offen gelassen (Erw. 2 b). Abstrakter oder kausaler Charakter der Abtretung; Frage offen gelassen (Erw. 2 b). Materielle Gültigkeit der Abtretung; anwendbares Recht (Erw. 3 a). Devisenrechtliches Abtretungsverbot. Verstoss gegen die schweizerische öffentliche Ordnung (Erw. 3 c). Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Forderung, deren Erwerb dem Schuldner nicht innert der Verjährungsfrist angezeigt wird (Erw. 4). Befreiende Wirkung einer Zahlung, die der Schuldner auf Grund eines ausländischen Erbscheines vornimmt (Erw. 5). Recht; Abtretung; Keppich; Vorinstanz; Schuldner; Guthaben; Ungarische; Erben; Klagte; Fest; Beklagten; Fogel; Schweiz; Anspruch; Obergericht; Forderung; Ungarischen; Privatrecht; Bundesgericht; Vertrag; Berufung; Auszahlung; Rechtliche; Umstände; Verbindlich; Erbenbescheinigung; Behörde; JÄGGI; Feststellung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3942/2013MehrwertsteuerGesellschaft; Hafte; Kollektivgesellschaft; Forderung; Mehrwertsteuer; Beschwerde; Konkurs; SchKG; MWSTG; Verjährung; Rechtlich; Betreibung; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Gesellschafter; Verlustschein; AMWSTG; Bundesverwaltungsgericht; Steuer; Verfahren; Forderungen; Urteil; Verjährungsfrist; Mehrwertsteuerforderung; Betreibungs; Partei; Solidarisch; Vorliegen
BVGE 2014/15MehrwertsteuerGesellschaft; Hafte; Forderung; Gesellschaft; Kollektivgesellschaft; Konkurs; Mehrwertsteuer; Verjährung; SchKG; Gesellschafter; Rechtlich; Verlustschein; Forderungen; Beschwerde; MWSTG; AMWSTG; Mehrwertsteuerforderung; Steuer; Beschwerdeführerin; Urteil; Verjährungsfrist; Schuld; Haftung; Verjährt; Vollstreckung; Solidarisch; Betreibung; été; Société
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