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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 535SCC from 2021

Art. 535 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 535 B. Hotchpot in the case of renunciation of inheritance / I. Abatement

B. Hotchpot in the case of renunciation of inheritance

I. Abatement

1 If the testator during his or her lifetime conferred benefits on a renouncing heir that exceed that heir’s share of the estate, his or her co-heirs may request abatement.

2 However, such benefits are subject to abatement only to the extent they exceed the statutory entitlement of the renouncing heir.

3 Allowance is made for them according to the provisions governing hotchpot.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
118 II 313Art. 396 Abs. 2, Art. 543 Abs. 3 OR. Vollmacht des Architekten, der zugleich Mitglied der Bauherrschaft (Konsortium) ist. Die verbindliche Anerkennung von Unternehmerrechnungen durch den Architekten setzt in der Regel eine ausdrückliche Vollmacht des Bauherrn voraus. Auch die Übertragung der Bauleitung an den Architekten berechtigt den Unternehmer nicht, allein aufgrund von Art. 396 Abs. 2 OR anzunehmen, der Architekt sei zur Anerkennung der von ihm geprüften Rechnungen ermächtigt (E. 2). Die nach dem Gesellschaftsvertrag fehlende Geschäftsführungsbefugnis des am Baukonsortium beteiligten Architekten hat zur Folge, dass auch die Vollmachtsvermutung des Art. 543 Abs. 3 OR nicht zum Tragen kommt (E. 3). Architekt; Gesellschaft; Architekten; Bauherr; Unternehmer; Gesellschafter; Bauabrechnung; Konsortium; Vollmacht; Geschäftsführung; Anerkennung; Ermächtigt; Unterschrift; Bauherrn; Bauherrschaft; Unternehmerin; GAUCH; Auftrag; Unterzeichnet; Konsortiums; Gesellschaftsvertrag; Mitglied; Berufung; Ermächtigung; Hinweis; Werklohnanerkennung; Werklohns; Auftrags; Baukonsortium
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