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Loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (LEI)

Art. 52 LEI de 2021

Art. 52 Loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (LEI) drucken

Art. 52

1 Die Mitglieder des Kantonsrates stimmen ohne Weisungen.

2 Sie legen ihre Interessenbindungen offen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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