Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)
Art. 49 Dumonda da recusaziun
1 Ina partida che vul refusar ina persuna giudiziala sto far immediatamain ina dumonda correspundenta a la dretgira, e quai uschespert ch’ella ha survegnì enconuschientscha dal motiv da recusaziun. Ils fatgs che motiveschan la recusaziun ston vegnir fatgs valair vardaivlamain.
2 La persuna giudiziala pertutgada prenda posiziun davart la dumonda.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.chMenschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Art. 49 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RB220030 | Forderung (Revision, Ausstand) | Revisionsklägerin; Beschwerde; Urteil; Ausstand; Obergericht; Ersatzrichter; Kostenvorschuss; Vorinstanz; Beschluss; Bundesgericht; Gericht; Entscheid; Partei; Ausstandsgr; Frist; Gesuch; Verfügung; Peter; Obergerichts; Verfahren; Revisionsbeklagte; Begründet; Geschäfts-Nr; Befangenheit; Ehemann; Ersatzrichters; Bezirksgericht; Zustellung; Sodann; Erweise |
ZH | PP220046 | Forderung / Ausstandsbegehren | Beschwerde; Abteilung; Beschwerdeführerin; Bezirksgericht; Ausstand; Gericht; Zuteilung; Bezirksgerichts; Zuteilungsverfügung; Verfahren; Ausstandsbegehren; Partei; Richter; Klage; Bezirksrichter; Ausstandsgesuch; Gerichtsschreiberin; Zuzuteilen; Beschwerdeverfahren; Geschäftsordnung; Parteien; Recht; Entscheid; Obergericht; Forderung; Beschwerdegegnerin; Vorschrift; Zugeteilt; Kantons; Bundesgericht |
Dieser Artikel erzielt 163 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.chMenschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB170005 | Gesuch um Gerichtsstandsverlegung | Gericht; Zirksgericht; Bezirksgericht; Meilen; Gesuch; Verfahren; Obergericht; Verwaltungskommission; Verfahren; Prozesse; Ausstand; Ehemann; Bezirksgerichts; Obergerichts; Beschluss; Partei; Rekurs; Kantons; Wiesen; Ausstands; Richter; Urteil; Verfahrens; Ehemannes; Zukünftige; Überweisung; Gerichtsperson |
ZH | VB160004 | Aufsichtsbeschwerde | Aufsicht; Aufsichts; Anzeige; Statter; Anzeigeerstatter; Ersatzrichterin; Aufsichtsbeschwerde; Recht; Obergericht; Gericht; Verfahren; Amtspflichtverletzung; Obergerichts; Fahrens; Begründung; Verfahrens; Verwaltung; Rechtsmittel; Aufsichtsbehörde; Massnahme; Aufsichtsrechtlich; Beschwerde; Scheidungsurteil; Eingabe; Rechtsanwalt; Massnahmen; Verwaltungskommission; Aufsichtsrechtliche; Geltend |
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.chMenschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 89 (4A_243/2020) | Regeste Art. 30 Abs. 1 BV , Art. 6 Ziff. 1 EMRK , Art. 47 ZPO ; Anschein der Befangenheit eines nebenamtlichen Richters. Zusammenstellung der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (E. 4). | Richter; Patent; Verfahren; Partei; Patent; Anwalt; Befangenheit; Anwalt; Amtliche; Recht; Partei; Nebenamtlich; Kanzlei; Verfahrens; Bundespatentgericht; Nebenamtliche; Anwaltlich; Anschein; Administrativ; Mandat; Administrative; Ausstand; Anwaltliche; Bundesgericht; Bremi; Prozesspartei; Beziehung; Richters; Anwalts |
139 III 466 | Art. 51 Abs. 3 ZPO; Rechtsmittel bei Entdeckung eines Ausstandsgrunds nach Abschluss des Verfahrens. Wird ein Ausstandsgrund während der noch laufenden Frist zur Beschwerde (Art. 319 ff. ZPO) entdeckt, so ist dieser mit Beschwerde und nicht mit Revision geltend zu machen. Die Novenregelung von Art. 326 ZPO steht dem nicht entgegen (E. 3.4). | Beschwerde; Recht; Verfahren; Zivilgericht; Eingabe; Revision; Entscheid; Eingaben; Urteil; Rechtsmittel; Ausstand; Botschaft; Bundesgericht; Gericht; Beschwerden; Verfahrens; Appellationsgericht; Zivilprozessordnung; Entscheide; Beschwerdeführer; Begründet; Ausstandsgr; Aufhebung; Wortlaut; Rechtsöffnung; Beschwerdeführerin |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Wullschleger Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger | Kommentar, 6 | 3201 |
Diggelmann | Kommentar, Bd. I | 2016 |