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Obligationenrecht (OR)

Art. 485 OR vom 2023

Art. 485 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 485

1 Der Lagerhalter hat Anspruch auf das verabredete oder übliche Lagergeld, sowie auf Erstattung der Auslagen, die nicht aus der Auf­bewahrung selbst erwachsen sind, wie Frachtlohn, Zoll, Ausbesse­rung.

2 Die Auslagen sind sofort zu ersetzen, die Lagergelder je nach Ablauf von drei Monaten seit der Einlagerung und in jedem Fall bei der voll­ständigen oder teilweisen Zurücknahme des Gutes zu bezahlen.

3 Der Lagerhalter hat für seine Forderungen an dem Gute ein Reten­tionsrecht, solange er im Besitze des Gutes ist oder mit Warenpapier darüber verfügen kann.

V. Rückgabe der Güter

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
106 Ib 93Pflichtlagerhaltung. Sicherungsanspruch des Bundes für die von ihm garantierten Pflichtlagerkredite. BG über die wirtschaftliche Kriegsvorsorge vom 30. September 1955 (KVG). 1. Rechtsweg. Abgrenzung zwischen Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit (Art. 28 Abs. 3 KVG, Art. 12 Abs. 5 KVG; E. 1). 2. Begriff des Vermögensvorteils gemäss Art. 28 Abs. 1 KVG (E. 2). 3. Sicherungsanspruch des Bundes ausserhalb des Konkurses und des Nachlassverfahrens bei freihändiger Verwertung von Pfändern aus Pflichtlagerbeständen. Grundsätzliche Vorwirkung des Sicherungsanspruchs bejaht (E. 3), unter Vorbehalt eines gewissen Gutglaubensschutzes (E. 4, 6 u. 7a). 4. Herabsetzungsansprüche wegen mangelhafter Kontrolle durch die Organe der Aufsichtsbehörde? (E. 8). Pflicht; Pflichtlager; Pfand; Bundes; Schuler; Lager; Aussonderung;Aussonderungsrecht; Verwertung; Freihändig; Baumwolle; Konkurs; Freihändige; Firma; Klage; Pfandgläubiger; Kredit; Pfandrecht; Sicherung; Sicherungsanspruch; Krieg; Herausgabe; Schweiz; Recht; Bundesgericht; Freihändigen; Pfänder; Wirtschaftliche
83 III 31Retentionsrecht. Wie muss der Schuldner das Retentionsrecht bestreiten? Sind unpfändbare Sachen dem Retentionsrecht des Lagerhalters nach Art. 485 Abs. 3 OR entzogen? (Frage vorbehalten). Bei Bejahung dieser Frage wäre die Unpfändbarkeit nach der Sachlage zu beurteilen, wie sie damals vorlag, als das Retentionsrecht entstehen konnte. Droit; Rétention; Débiteur; Suite; Pouly; Transports; Objets; Plainte; Insaisissables; Créancière; Meubles; Aurait; Poursuite; Porte; Guidoux; Biens; Besoin; L'art; Qu'il; Cause; Retentionsrecht; Vente; étaient; Rejet; Entre; Même; Appartement; Temps; été
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