Regeln für Motorradfahrer
1 Motorradfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren, soweit es nicht beim Fahren innerhalb einer Kolonne von Motorwagen geboten erscheint.
2 Wenn der Verkehr angehalten wird, haben die Motorradfahrer ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SU150099 | Mehrfache Übertretung von Verkehrsvorschriften | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Heitslinie; Sicherheitslinie; Polizeibeamte; Berufung; Kolonne; Urteil; Sachverhalt; Vorinstanz; Stadt; Busse; Zeuge; Vorfall; Stadtrichteramt; Überfahren; Polizeibeamten; Befehl; Notiz; Erinnern; Polizeirapport; Aussagen; Recht; Spreche; Anlässlich; Einvernahme; Notizbucheintrag; Tigen |
ZH | SB120351 | fahrlässige Körperverletzung | Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Berufung; Beschuldigten; Fahrzeug; Urteil; Privatklägers; Verkehr; Entschädigung; Bundesgericht; Vorinstanz; Verkehr; Recht; überholt; Staatsanwalt; Beschwerde; Vertreterin; Staatsanwaltschaft; Vorinstanzlich; Geschwindigkeit; Stehend; Berufungsverfahren; Vorinstanzliche; überholen; Gericht; Verteidigung; Kolonne; Entscheid |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
129 IV 155 | Art. 35 Abs. 2 und 3, Art. 47 Abs. 2 SVG; Überholen einer Fahrzeugkolonne durch einen Motorradfahrer; Kollision mit einem wendenden Fahrzeug. Motorradfahrer dürfen nicht eine stehende Fahrzeugkolonne links überholen (E. 3.2). Wer ein Überholmanöver ausführt, das wegen seiner Gefährlichkeit gesetzlich verboten ist, verletzt damit die allgemeinen Sorgfaltsregeln (E. 3.3). | über; Fahrzeug; Verkehr; Verkehrs; Kolonne; Beschwerde; Beschwerdeführer; überholt; Überholen; Verkehr; Fahrzeuge; Geschwindigkeit; Motorradfahrer; überholen; Fahrzeugkolonne; Vorinstanz; übersichtlich; überholte; Strassen; Einbiegen; Linke; Gewissheit; Fahrzeuglenker; Verletzt; Wenden; Überholmanöver; Urteil; Verletzung; Rechtzeitig; Stockend |
114 IV 144 | Art. 35 SVG und 39 Abs. 1 VRV; Überholen. Wer an einem Fahrzeug vorbeiführt, das wegen der Verkehrslage vorübergehend wartet, überholt im Rechtssinne; dieser Begriff erfordert somit nicht, dass sich beide Fahrzeuge in Bewegung befinden (Präzisierung der Rechtsprechung). | Fahrzeug; Verkehr; Überholen; überholt; Fahrzeuge; Nichtigkeitsbeschwerde; Befinden; Rechtssinn; Verkehrslage; Vorübergehend; Wartet; Bewegung; Verletzung; Personenwagen; BUSSY/RUSCONI; Hindernis; Urteil; Begründet; Rechtsprechung; Vorbeifährt; Fügt; Nicht; Erfordert; Anhalten; Hinweisen; Erwägungen; Gegebenheiten; Wonach; Widerspricht |