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Loi sur les cartels (LCart)

Art. 47 LCart de 2022

Art. 47 Loi sur les cartels (LCart) drucken

Art. 47

Avis

1 La commission élabore des avis à l’intention d’autres autorités sur des questions de principe touchant la concurrence. Dans des cas d’importance mineure, elle peut charger le secrétariat de cette tâche.

243

43 Abrogé par le ch. I de la LF du 20 juin 2003, avec effet au 1er avr. 2004 (RO 2004 1385; FF 2002 1911 5128).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2050/2007Kartelle Beschwerde; Führerin; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Mobil; Markt; Instanz; Vorinstanz; Biete; Terminierung; Recht; Mobilfunk; Wettbewerb; Fügung; Hende; Verfügung; Wettbewerbs; Recht; Preis; Markt; Erhalte; Orange; Sunrise; Gesetz; Bundes; Endkunde
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