Criminal Procedure Code (CrimPC)
Art. 416CrimPC from 2020
Art. 416 Scope of application
The provisions of this Title apply to all procedures under this Code.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 416 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH170394 | Honorar für amtliche Verteidigung im Haftprüfungsverfahren | Amtliche; Verfahren; Verfahren; Beschwerde; Entscheid; Amtlichen; Verteidigung; Staat; Staats; Gericht; Entschädigung; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Recht; Zwangsmassnahmenrichter; Verteidiger; Honorar; Gerichtsschreiber; Verfügung; Prozess; Recht; Fungsverfahren; Person; Zwangsmassnahmengericht; Haftprüfungsverfahren; Verteidigers; Behörde; Unterschrift; Entscheide; Zwischenentscheid |
ZH | SB160308 | Fahrlässige schwere Körperverletzung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Geschädigte; Urteil; GSchG; Beruf; Geschädigten; Fähig; Fahrlässige; Wasser; Berufung; Verfahren; Gewässer; Vorinstanz; Körper; Schwere; Perverletzung; Arbeit; Verfahren; Körperverletzung; Gericht; Fahrlässigen; Abwasser; Unfall; Ergehen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2020.42 (AG.2020.561) | Honorarforderung der Opfervertretung | Berufung; Urteil; Verfahren; Berufungskläger; Werden; Jugendgericht; Schuldig; Geltend; Verfahrens; Gericht; Beschuldigte; Entschädigung; Gemacht; Kosten; Urteils; Jugendgerichts; Erstinstanzliche; Auflage; Welche; Zivilweg; Können; Opfervertretung; Schriftlichen; Basel-Stadt; Rückweisung; Entscheid; Parteien; Erklärt; Dreiergericht; Vorinstanz |
AG | AGVE 2013 4 | 4 Art. 416 ff. StPOKostenWird ein Gesuch um Bewilligung der amtlichen Verteidigung von derStaatsanwaltschaft vor Abschluss der Strafuntersuchung abgewiesen, besteht für die Auferlegung von Verfahrenskosten an die beschuldigte Person in diesem prozessualen Entscheid keine gesetzliche Grundlage. | Verfahren; Verfahrens; Renskosten; Verfahrenskosten; Beschwerde; Amtlichen; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Stimmung; Gesuch; Beschuldigte; Person; Beschwerdeführerin; Verteidigung; Auferlegt; StPO; Auferlegung; Prozessuale; Grundlage; Gericht; Muri-Bremgarten; IVm; Gesetzliche; Bestimmungen; Frage; Endentscheid; Verfah-; Entscheide; Zwischenentscheiden; Kostenauflage |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 IV 465 | Art. 422, 423 Abs. 1, Art. 424 und 426 Abs. 1 und 3 lit. a StPO; Begriff der Verfahrenskosten; gesetzliche Regelung der Gebühren; interne Weisungen; Beleg von Auslagen. Begriff der Verfahrenskosten; Abgrenzung zwischen Gebühren und Auslagen (E. 9.5.1). Die Kosten der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft sind keine Auslagen im Sinne von Art. 422 StPO. Sie dürfen der verurteilten Person nicht gestützt auf Art. 426 Abs. 1 StPO auferlegt werden. Kosten für die Bewachung zu Sicherungszwecken während eines Spitalaufenthalts sind den Kosten der Untersuchungshaft gleichzustellen (E. 9.5.2). Begriff der Kosten im Sinne von Art. 422 Abs. 2 lit. d StPO. Für Leistungen der Polizei, welche diese aufgrund ihrer Stellung als Strafbehörde in einem konkreten Strafverfahren zu erbringen hat, dürfen der verurteilten Person - abgesehen von allfälligen Auslagen für Material u.Ä. - keine Auslagen verrechnet werden (E. 9.5.3). Umgang mit Kosten für die medizinische bzw. ärztliche Behandlung der verurteilten Person (E. 9.5.4) sowie mit Kosten für die Reinigung des Tatorts (E. 9.5.5). Art und Bemessungsgrundlagen der Gebühren müssen gesetzlich geregelt sein. Soweit für die Begründung des pflichtgemässen Ermessens bei der Festsetzung der Gebühren auf interne Weisungen verwiesen wird, müssen diese der betroffenen Person zugänglich gemacht werden (E. 9.5.6). Pflicht der Staatsanwaltschaft, Auslagen zu belegen (E. 9.7). | Auslagen; Untersuchungs; Gebühr; Staat; Gebühren; Person; Verfahren; Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Verfahren; Beschwerdeführer; DOMEISEN; Auferlegt; Verfahrenskosten; Vorinstanz; Verurteilt; Verurteilte; Untersuchungskosten; GRIESSER; SCHMID; Untersuchungshaft; Praxiskommentar; Schuldig; Handbuch; Kanton; Gesetzlich; Leistung |
139 IV 102 (6B_310/2012) | Parteientschädigung der Privatklägerschaft bei Erlass eines Strafbefehls und Verweisung der Zivilforderungen auf den Zivilweg; Legitimation der Privatklägerschaft zur Einsprache gegen den Strafbefehl; Art. 353 Abs. 1 lit. g, Art. 354 Abs. 1 lit. b, Art. 416, Art. 432 Abs. 1 und Art. 433 Abs. 1 lit. a StPO. Kommt es zu einer Verurteilung der beschuldigten Person durch Strafbefehl, obsiegt die Privatklägerschaft als Strafklägerin, weshalb sie für die ihr im Zusammenhang mit der Strafklage erwachsenen Kosten der privaten Verteidigung zu entschädigen ist (E. 4.3). Wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen, kann die Privatklägerschaft in ihrer Funktion als Zivilklägerin nicht als obsiegende und jedenfalls bei Erlass eines Strafbefehls auch nicht als unterliegende Partei gelten. Ausschliesslich mit der Zivilklage zusammenhängende Anwaltskosten oder anderweitige Auslagen der Privatklägerschaft, die einzig den Zivilpunkt betreffen, sind im Falle der Verweisung der Zivilklage auf den Zivilweg nicht im Strafverfahren zu entschädigen (E. 4.4). Die Privatklägerschaft ist als weitere Betroffene im Sinne von Art. 354 Abs. 1 lit. b StPO zur Einsprache legitimiert, wenn ihr im Strafbefehl eine Parteientschädigung ganz oder teilweise verweigert wurde (E. 5.2). | Zivil; Kläger; Privatklägerschaft; Befehl; Entschädigung; Zivilweg; Zivilforderung; Beschwerde; Verfahren; Einsprache; Person; Partei; Punkt; Klage; SCHMID; Prozessordnung; SCHMID; Beschuldigte; Befehls; Verfahren; Zivilpunkt; Gericht; Handbuch; Klägerin; Staatsanwaltschaft; Praxis; Aufwendungen; |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CN.2021.14 | | Berufung; Bundes; Verfahren; Schuldig; Kammer; Filter; Hinzufügen; öffnen; Entscheid; Entscheide; BStGer; Urteil; Anklage; Beschuldigte; Rechtsanwalt; Berufungsgegner; Vertrete; Vertreten; Berufungserklärung; Partei; Berufungsgegnerin; Verfahrens; Verfahren; Beschwerde; Beschuldigten; Urteils; Herrn; Ersatz |
CN.2021.13 | | Berufung; Verfahren; Kammer; Entscheid; Bundes; Filter; Hinzufügen; öffnen; BStGer; Entscheide; Urteil; Beschuldigte; Anklage; Vertrete; Rechtsanwalt; Berufungsgegner; Vertreten; Partei; Berufungsgegnerin; Verfahren; Verfahrens; Beschwerde; Beschuldigten; Berufungserklärung; Konto; Berufungsanmeldung; Guthaben; Herrn; Urteils |