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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 392SCC from 2020

Art. 392 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 392 5. Commencement of this Code 5. Commencement of this Code

5. Commencement of this Code

This Code comes into force on 1 January 1942.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2012.75 (AG.2015.577)versuchte NötigungGericht; Urteil; Anklage; Schuldig; Nötigung; Versuchte; Verfahren; Appellationsgericht; Erstinstanzlich; Tagessätze; Geldstrafe; Waffe; Gerichts; Beschuldigten; Amtliche; Recht; Schuld; Waffen; Waffengesetz; Verfahrens; Urteils; Staat; Versuchten; Gesprochen; Erstinstanzliche; Ausdehnung; Entschädigung; Verteidigung; Amtlichen; Anklagepunkt
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