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Loi sur le droit d’auteur (LDA)

Art. 38 LDA de 2023

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Art. 38

Transfert des droits; exécution forcée et limites

L’art. 12, al. 1, et l’art. 13, ainsi que les chap. 4 et 5 du titre 2 s’appliquent par analogie aux droits des artistes interprètes, des producteurs de phonogrammes ou de vidéogrammes et des organismes de diffusion.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 III 568 (4A_78/2007)Urheberrecht; Weitersenderecht der Sendeunternehmen (Art. 37 lit. a URG); Wahrnehmung des Verbotsrechts durch die Verwertungsgesellschaft (Art. 22 Abs. 1 URG); Gebot der Verwertung nach festen Regeln (Art. 45 Abs. 2 URG). Die Ausübung der Verbotsansprüche der Sendeunternehmen erfolgt gemäss Art. 38 URG in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 URG zwingend durch die Verwertungsgesellschaft (E. 4). Die Verwertungsgesellschaft muss die Verwertung nach festen Regeln besorgen, die im Bereich der Rechtswahrnehmung durch den anwendbaren Tarif festgelegt werden; ein Instruktionsrecht des Sendeunternehmens für den Einzelfall ist ausgeschlossen (E. 5). Beschwerde; Recht; Verwertung; Schweiz; Sendeunternehmen; Programm; Beschwerdeführerin; Verwertungsgesellschaft; Urheber; Rechte; Programme; Werke; Urheberrecht; Kabelnetz; Schutz; Tarif; Weitersendung; Rechteinhaber; Urheberrechts; Klage; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerinnen; Abkommen; Verbotsrecht; Leistungen; Individuell; Gesetzliche; Kabelnetze; Fürstentum; CBeebis

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2346/2009UrheberrechtBeschwer; Beschwerde; Tarif; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Verwertung; Beschwerdeführerinnen; Sendung; Vorinstanz; Urheber; Beschwerdegegner; Sendungen; Beschwerdegegnerin; Urheberrecht; Wahrnehmbarmachen; Rechte; Partei; Verwertungsgesellschaft; Werke; Beschwerdegegnerinnen; Parteien; Verwertungsgesellschaften; Viewing; Public; Verfahren; Kollektiv; Schweiz
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