1 Le prix de l'ouvrage est payable au moment de la livraison.
2 Si des livraisons et des paiements partiels ont été convenus, le prix afférent à chaque partie de l'ouvrage est payable au moment de la livraison de cette partie.
2. Prix >a. Forfait >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PP210046 | Forderung | Beschwerde; Partei; Service; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Voraus; Vorinstanz; Vorauszahlung; Vertrag; Parteien; Rechts; Vorauszahlungspflicht; Rechnung; Verfahren; Vertrags; Stellt; Wartung; Konsens; Vertrauensprinzip; Pfäffikon; Abonnement; Kläger; Entscheid; Gestützt; Parteiwechsel; Beschwerdegegners; Tatsächlich; Betreibung |
ZH | HG180085 | Forderung | Derung; Beklagte; Kläger; Forderung; Ausmass; Leistung; Welche; Partei; Arbeit; Führt; Regierapport; Spreche; Rapport; Arbeiten; Beklagten; Regierapporte; Forderungsposition; Worden; Werkvertrag; Geführt; Arbeiten; Rechnung; Leistungen; Ausführung; Würde; Tungsverzeichnis; Arteien |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2003 61 | AGVE 2003 61 S.258 2003 Verwaltungsgericht 258 [...] 61 Preisbewertung; Vorbehalte mit Kostenauswirkungen. - Vorbehalte bezüglich... | Ternehmer; Unternehmer; Stellung; Nisse; Führerin; Hinweis; Gauch; Heitspreise; Einheitspreis; Material; Bestellungsänderung; Beschwerdeführerin; Einheitspreise; Mehrkosten; Derungen; Genden; Ordentliche; Fahrt; Umstände; Gabebehörde; Preis; Vergabebehörde; Strasse; Vorliegenden; Zufahrt; Anbieter; Funde; Bungsunterlagen; Verwaltungsgericht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
97 II 350 | Art. 160 Abs. 2, Art. 372 OR. 1. Die für Nichteinhaltung der Erfüllungszeit vereinbarte Konventionalstrafe geht unter, wenn der Besteller sie nicht spätestens bei der Ablieferung des Werkes geltend macht. 2. Anders verhält es sich nur, wenn das abgelieferte Werk mit versteckten Mängeln behaftet ist. Diesfalls gilt die vertraglich vorgesehene Garantiefrist oder, wo eine solche nicht vereinbart worden ist, die Verjährungsfrist des Art. 371 Abs. 2 OR. | Abnahme; Bedingungen; Werkes; Ablieferung; Mängel; Konventionalstrafe; SIA-Bedingungen; Urteil; Ausgabe; Klagte; Unternehmer; Garantiefrist; Beklagten; Besteller; Klaiber; Tannerberg; Rohbau; Frist; Rechnung; Firma; Gemeinsame; Prüfung; Abgeliefert; Vereinbart; Werkvertrag; Vollen; Endgültige; Vorgesehene |
89 II 232 | Werkvertrag, Haftung des Bauunternehmers. Art. 368 OR, SIA-Normalien Art. 26-30. Bedeutung der Schlussabrechnung nach SIA-Normalien Art. 25 (Erw. 2). Einfluss der Mangelhaftigkeit des Werkes auf die Fälligkeit des Werklohnanspruchs (Erw. 4). Haftung des vertraglichen Garantie-Rücklasses auch für andere Schäden, die von Arbeitern des Bauunternehmers angerichtet worden sind (Erw. 5). | Mängel; Werklohn; Werkes; Unternehmer; Normalien; Betrag; Fälligkeit; Urteil; Arbeit; Vorinstanz; Schaden; Abschlagszahlungen; Bauherr; Verpflichtung; Behebung; Zahlung; Beklagten; Gesetzliche; Klage; Bezahlung; Berufung; Vertrag; Fenster; Haftung; Schäden; Verpflichtet; Anerkannten; Anspruch; Vorliegenden; Forderung |
Autor | Kommentar | Jahr |
ZINDEL, PUER, SCHOTT | Basler Kommentar I | 2011 |