1 Ein Mitglied des Schiedsgerichts kann abgelehnt werden, wenn:
2 Eine Partei kann ein Mitglied, das sie ernannt hat oder an dessen Ernennung sie mitgewirkt hat, nur aus Gründen ablehnen, von denen sie erst nach der Ernennung Kenntnis erhalten hat. Der Ablehnungsgrund ist dem Schiedsgericht und der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PG210004 | Ablehnung eines Schiedsrichters | Gesuch; Ablehnung; Stelle; Partei; Gesuchstellerin; Schiedsger; Schiedsgericht; Abgelehnte; Schiedsgerichts; Rechtsanwältin; Parteien; Schiedsrichter; Gleich; Vergle; Vergleich; Vergleichsverhandlung; Bekanntschaft; Beziehung; Gericht; Gesuchsgegner; Zürich; Zwischen; Gesuchsgegnerin; Berufliche; Abgelehnten; Hätte |
SH | Nr. 41/2002/19 | Art. 118, Art. 144, Art. 270a und Art. 364 Abs. 2 ZPO; § 2 HV. Vorsorgliche Massnahmen bei gemeinsamem Scheidungsbegehren mit Teileinigung; Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde; Prozessentschädigung | Beschwerde; Einzelrichter; Frist; Gemeinsame; Verfügung; Bedenkfrist; Nichtigkeitsbeschwerde; Prozessentschädigung; Begehren; Massnahmen; Kammer; Fünftel; Teileinigung; Vorsorgliche; Fünfteln; Behandlung; Kanton; Beschwerdegegnerin; Gemeinsamem; Festzusetzen; Beschwerdeführer; Berechtigten; Scheidungsbegehren; Bundesrechtlichen; Honorarvereinbarung; Partei; Einzelrichterin; Einigung; Zivilkammer |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PG190002 | Ablehnung eines Schiedsrichters | Ablehnung; Schiedsrichter; Partei; Gesuch; Abgelehnte; Recht; Schiedsverfahren; Gesuchsgegnerin; Abgelehnt; Richter; Partei; Mitglied; Politisch; Abgelehnte; Verfahren; Ablehnungsgr; Gericht; Unabhängigkeit; Politische; Unparteilichkeit; Arbeitszeit; Parteien; Abgelehnten; Befangenheit; Parteischiedsrichter; Schiedsrichters; Meinung |
ZH | PG170002 | Ablehnung des Sekretariats des Schiedsgerichts | Schiedsgericht; Gesuch; Schiedsgerichts; Gesuchsgegner; Statuten; Partei; Recht; Schiedsrichter; Gesuchsgegners; Ablehnung; Schiedsgerichtswesen; Parteien; Verfahren; Verein; Verantwortliche; Gericht; Obergericht; Aufgabe; FINMA; Sekretär; Vorstand; Bundes; Aufgaben; Liste; Verantwortlichen; Unabhängigkeit; Entscheid |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
107 II 172 | Art. 370 Abs. 3 OR. Mängelrüge.1. Treten an einem Werk nachträglich Mängel auf, so hat der Besteller sie dem Unternehmer unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen und durch Tatsachen zu belegen; er ist für beides gemäss Art. 8 ZGB beweispflichtig (E. 1). 2. Umstände, unter denen der Einwand des Unternehmers, die Mängelrüge sei zu spät erhoben worden, nicht gegen Treu und Glauben verstösst (E. 2). | Mängel; Mängelrüge; Recht; Rüge; Wasser; Handelsgericht; Augenschein; Besteller; Klagte; Unternehmer; Beklagten; Recht; Klage; Erhoben; Urteil; Gischig; Handelsgerichts; GAUCH; Entdeckung; Fröhlich; GIGER; Flachdach; Berufung; Auffassung; Referentenaudienz; Verspätet; Decke; Behauptung |