SchKG ()
Art. 36
Ils recurs e las appellaziuns han mo effect suspensiv sin ordinaziun speziala da l’autoritad, a la quala els èn drizzads, u da ses president. Ina tala ordinaziun sto vegnir communitgada immediatamain a las partidas.
a. Noziuns >
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Art. 36 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS220131 | Betreibung Nr. ... | Beschwerde; Betreibung; Geschäfts-; Geschäfts-Nr; Beschwerdeführerin; Aufschiebende; Beschwerdeverfahren; Verfahren; Vorinstanz; Eingabe; SchKG; Zirkulationsbeschluss; Beschwerdegegner; Akten; Aufzuheben; Konkurs; Schuldbetreibung; Antrag; Betreibungsamt; Kantons; Verfahrens; Aufschiebende; Aufschiebenden; Erhob; Auflage; IVm; Obergericht; Aufsichtsbehörde; Beschwerdegegners; Erteilen |
ZH | PS220095 | Betreibung Nr. ... / aufschiebende Wirkung | Beschwerde; Betreibung; Aufschiebende; SchKG; Beschwerdeführerin; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Aufsichtsbehörde; Aufschiebenden; Betreibungsamt; Verfahren; Beschwerdegegner; Zahlung; Kanton; Angefochtene; Begründung; Beschwerdeverfahren; Arrest; Bundesgericht; Zahlungsbefehl; Unrichtig; Gesuch; Forderung; Sicherstellungsverfügung; Erteilen; Partei; Anordnung; Aufl; Auferlegt |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BEZ.2017.29 (AG.2017.492) | Pfändung | Beschwerde; Aufsichtsbehörde; Recht; Entscheid; Pfändung; Betreibung; SchKG; Betreibungs; Juli; Basel; Aufschiebende; Konkurs; Unteren; Erhob; Rechtsmittel; Beschwerdeführerin; Erhoben; Konkursamt; April; Zivilprozessordnung; Interesse; Pfändungsanschluss; Rechtsschutzinteresse; Gericht; Schweizerische; Schuldnerin; Verfügung; Schutzwürdiges; Basel-Stadt |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
136 III 152 (5A_673/2009) | Art. 36 und 166 Abs. 2 SchKG; Stillstand der Frist zur Stellung des Konkursbegehrens; Einreichung einer Beschwerde gegen die Konkursandrohung; Gewährung der aufschiebenden Wirkung. Die Frist von 15 Monaten zur Stellung des Konkursbegehrens gemäss Art. 166 Abs. 2 SchKG ruht, wenn eine Beschwerde gegen die Konkursandrohung eingereicht und die aufschiebende Wirkung (Art. 36 SchKG) vor Einreichung des Konkursbegehrens gewährt worden ist (E. 4.1 und 4.2). | Faillite; été; Plainte; Délai; Procédure; Effet; Opposition; Requérir; Suspensif; L'effet; Commination; Déposé; Suspendu; Poursuite; Payer; Commandement; Déposée; Fédéral; Débiteur; Suspension; Novembre; Tribunal; L'opposition; Faillite; Levée; Contre; Genève; Recours; Pendant; Jugement |
93 III 23 | Bankenkonkurs, Freihandverkauf einer Forderung der Masse. Befugnisse der Konkursverwaltung (Art. 36 Abs. 2 BankG, Art. 253 Abs. 2 und 256 Abs. 1 SchKG) und Rechte der Gläubiger (Erw. 1). Ist ein Guthaben der Masse zwar unbestritten und fällig, aber schwer einbringlich, so darf die Konkursverwaltung davon absehen, es gemäss Art. 243 Abs. 1 SchKG einzuziehen. Fall einer Forderung gegen überschuldete Firmen im Ausland (Erw. 2). Voraussetzungen, unter denen die Konkursverwaltung ein solches Guthaben durch Freihandverkauf (Art. 256 Abs. 1 SchKG) verwerten darf, ohne den Konkursgläubigern gemäss Art. 79 Abs. 2 KV Gelegenheit zu geben, die Abtretung nach Art. 260 SchKG zu verlangen (Erw. 3). Fristsetzung an die Konkursgläubiger zur Stellung höherer Angebote (Erw. 4). Beschwerde und Rekurs wegen Unangemessenheit der von der Konkursverwaltung im Bankenkonkurs getroffenen Verfügungen über die Verwertung der Aktiven (Art. 36 Abs. 2 BankG in Verbindung mit Art. 17 Abs. 1 SchKG; Art. 53 Abs. 2 der VV zum BankG) (Erw. 5). | Konkurs; Gläubiger; Konkursverwaltung; SchKG; Masse; Angebot; Abtretung; Forderung; Guthaben; BankG; Stellung; Gläubigern; Freihandverkauf; Angebote; Interesse; Banken; Gelegenheit; Konkursgläubiger; Verfügung; Frist; Entscheid; Schweiz; Bankenkonkurs; Setzung; Höhere; Versteigerung; Abtretungsbegehren; Verwertung; Freihändig |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Daniel Staehelin | Basler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs | 2017 |