E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 36 BV vom 2020

Art. 36 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten

1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.

2 Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.

3 Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.

4 Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 36 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220524Versuchter Diebstahl etc.Berufung; Berufungskläger; Dossier; Fähig; Massnahme; Higkeit; Recht; Urteil; Amtlich; Amtliche; Schuld; Staat; Sinne; Verteidigung; Berufungsklägers; Staatsanwaltschaft; Stationäre; Gutachterin; Therapie; Schuldig; Gutachten; Beschuldigte; Psychisch; Behandlung; Verfügung; Störung; Gungen; Psychische; Antrag; Schuldfähigkeit
ZHSU220024Widerhandlung gegen die Covid-19-VerordungSchuldig; Beschuldigte; Kundgebung; Berufung; Rinstanz; Vorinstanz; Beschuldigten; Recht; Stadt; Person; Bewilligung; Covid; Stadtrichteramt; Verfahren; Urteil; Bewilligt; Covid-; Bewilligte; Erstinstanzliche; Bewilligten; Kantons; Personen; Gericht; Eingabe; Busse; Einsprecherin; Entscheid; Anschlussberufung; Rechtfertigungsgr; Resp
Dieser Artikel erzielt 313 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAN.2021.00010Der Beschwerdeführer ist als Vater einer Tochter, welche ein Gymnasium im Kanton Zürich besucht, grundsätzlich zur Beschwerde legitimiert (E. 1.2). Auf seinen Antrag, die Maskentragpflicht auf der Sekundarstufe II sei so zu gestalten, dass keine Differenzierung zwischen Geimpften, Genesenen und Ungeimpften vorgenommen werde, lässt sich von vornherein nicht eintreten (E. 1.3).Covid-; Beschwerde; Bildung; Person; Masken; Bildungsbereich; Führe; Werden; Personen; Schule; Schüler; Massnahme; Epidemie; Kanton; Maskentragpflicht; Verordnung; Schulen; Beschwerdeführer; Besondere; Tragen; Interesse; Coronavirus; Massnahmen; Rechts; Gesundheit; Zürich; Bundes; Welche; VCovid-; Kinder
ZHVB190012Beschwerde i.S.v. § 43 Abs. 2 lit. a VRG gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 27. November 2019, Nr. AEG.2019.00001Beschwerde; Verwaltungsgericht; Verwaltungsgerichts; Beschwerdeführerin; Verwaltungskommission; Obergericht; Kantons; Rekurs; Urteil; Verfahren; Rechtsmittel; Entscheid; Obergerichts; Stellungnahme; Zuständig; Bundesgericht; Zuständigkeit; Kommentar; Beschwerdegegner; Gericht; Gungen; Einzelrichterin; Zürich; Akten; Entscheide; Kopie; Organisation
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 486 (5A_701/2020)
Regeste
Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG ; Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte. Bezahlt der Schuldner eine Forderung, nachdem sie in Betreibung gesetzt wurde, so kann er die Bekanntgabe der Betreibung an Dritte nicht mit einem Gesuch nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG verhindern (E. 3).
Betreibung; Forderung; Beschwerde; SchKG; Beschwerdeführer; Gesuch; Betreibungsamt; Zahlung; Recht; Betreibungsregister; Schuldner; Gerechtfertigt; Verfahren; Zahlungsbefehl; Schuldbetreibung; Nichtbekanntgabe; Gerechtfertigte; Konkurs; Rechtsvorschlag; Gläubiger; Aufsichtsbehörde; Urteil; Weisung; Beschwerdeführers; Oberaufsicht; Regelung; Zahlungsbefehls; Verhindern; Bekanntgabe
147 I 450 (2C_941/2020)
Regeste
Art. 22 und Art. 36 Abs. 1 und 3 BV ; Art. 30 und 40 EpG ; Covid-19-Massnahmen; Veranstaltungsverbot; gesetzliche Grundlage; Verhältnismässigkeit. Das Veranstaltungsverbot des Kantons Schwyz zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie erweist sich in Anbetracht des dem Regierungsrat zustehenden Ermessensspielraums als gesetzes- und verfassungskonform und namentlich als verhältnismässig (E. 3).
Massnahme; Massnahmen; Veranstaltung; Beschwerde; Verordnung; Veranstaltungen; Beschwerdeführer; Recht; Krankheit; Personen; Verhältnis; Getroffen; Einschränkung; Schwyz; Angeordnet; Kanton; Verhältnismässigkeit; Regierungsrat; Grundlage; Angeordneten; Risiko; Wonach; Gesetzlich; Verhindern; Fallzahlen; Wäre; Politisch; Sterblichkeit

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2713/2018Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Beschwerde; Führer; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Effekten; Gruppe; Aktie; Anleger; Aktien; Geschäft; Urteil; AG-Effekten; Richt; Recht; Schwerdeführers; Vorinstanz; _AG-Effekten; Beschwerdeführers; Über; Wirtschaftlich; Finanz; Verkauf; Aufsichtsrechtliche; Gesellschaft; Gruppen; Geschäfts; Emission; Platzierung; Kapital
B-2683/2018Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Effekten; Führer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Gruppe; Anleger; Aktie; Aktien; Geschäft; Vorinstanz; Urteil; AG-Effekten; Rechtlich; Verkauf; _AG-Effekten; Finanz; Gruppen; Geschäfts; FINMA; Emission; Aufsichtsrechtliche; Gesellschaft; Wirtschaftlich; Verfahren; Platzierung; Kapital; Emissionshaus; Anlegern; Recht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2023.8Beschwerde; Gericht; Bundes; Beschwerdeführer; Untersuchung; Entscheid; Untersuchungs; Verfahren; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Dringend; Untersuchungshaft; Kammer; Bundesgericht; Tatverdacht; Beschwerdekammer; Zwangsmassnahmen; Partei; Verfahrens; Verlängerung; Dringende; Beschluss; Bundesstrafgerichts; Verhältnis; Beschwerdeführers; Angefochtene; Sachverhalt; Ersucht; Angefochtenen; Beschleunigungsgebot
RR.2022.40Beschwerde; Beschwerdeführer; Einvernahme; Rechtshilfe; Portugiesische; Bundes; Portugiesischen; Behörde; Verfahren; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Zeuge; Verfahrens; Aussagen; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführers; Übersetzung; Verfahrensakten; Fragen; Behörden; Rubrik; Richter; Gericht; Einvernahmeprotokoll; Portugal; Protokoll; Rechtshilfeersuchen; Zeugen; Beschuldigte

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
RAINER J. SCHWEIZER Kommentar, 3. Aufl.2014
BVPETER HELBLING Handkommentar zum BPG2013
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz