Criminal Procedure Code (CrimPC)
Art. 343CrimPC from 2022
Art. 343
Taking of evidence
1 The court shall take new evidence and add to evidence already taken that is incomplete.
2 It shall take evidence again that was not taken in the proper manner in the preliminary proceedings.
3 It shall take evidence again that was taken in the proper manner in the preliminary proceedings if direct knowledge of the evidence appears necessary in order to reach a decision.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 343 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210407 | Sexuelle Nötigung etc. und Widerruf | Schuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Verteidigung; Aussage; Drohung; Recht; Aussagen; Recht; Prot; Vorinstanz; Gericht; Berufung; Schuld; Schaden; Urteil; Antrag; Freiheitsstrafe; Sexuell; Verfahren; Fähig; Amtlich; Amtliche; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Schadenersatz; Vorinstanzlich; Nötigung |
ZH | SB220127 | Schändung etc. | Gerin; Schuldig; Privatklägerin; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Verteidigung; Urteil; Berufung; Aussage; Schlaf; Handlung; Beweis; Sexuell; Handlungen; Aussagen; Habe; Hinweis; Sexuellen; Person; Gericht; Vorinstanz; Anwalt; Berufungsverhandlung; Anklage; Täter; Genugtuung; Unentgeltlich; Seitens |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2019.98 (AG.2021.461) | mehrfache einfache Körperverletzung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte | Berufung; Berufungsbeklagte; Urteil; Staatsanwaltschaft; Schuldig; Werden; Gemäss; Körperverletzung; Verletzung; Schwer; Worden; Einfach; Stellt; Oberkörper; Erstinstanzliche; Berufungsbeklagten; Anklage; Aussage; Vorinstanz; Einfache; Basel-Stadt; Verfahren; Zeugen; Gegenüber; Aussagen; Täter; Dieser; Beschuldigte; Privatkläger; Mehrfach |
BS | SB.2019.86 (AG.2021.299) | A____ (entschieden am 29.05.2019): vorsätzliche Tötung, Nötigung und mehrfache Übertretung nach Art. 19a Ziff. 1 des BetmG B____ (entschieden am 18.04.2019): schwere Körperverletzung | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Urteil; Verfahren; Schuld; Verfahrens; Schuldfähigkeit; Rückweisung; Gericht; Vorinstanz; Gutachten; Urteils; Stellt; Liegen; Werden; Testosteron; Tatzeit; Bereits; Berufungsgericht; Erstinstanzlich; Begutachtung; Rechtlich; Könne; Andere; Seiner; Strafgericht; Rechtliche; Psychiatrische |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 534 (6B_323/2021) | Regeste Art. 139 Abs. 2, Art. 164 Abs. 1 und 2, Art. 177 Abs. 2 StPO ; Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von Zeugen. Art. 164 Abs. 1 StPO dient dem Schutz der Persönlichkeit von Zeuginnen und Zeugen (E. 2.3.2). Über die Frage nach den Beziehungen des Zeugen zu den Parteien (sog. Generalfrage, vgl. Art. 177 Abs. 2 StPO ) hinausgehende Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Zeugen sind nur mit Zurückhaltung und soweit notwendig vorzunehmen. Abklärungen zur Glaubwürdigkeit des Zeugen sind nicht bereits dann notwendig, wenn Zweifel an der allgemeinen Glaubwürdigkeit des Zeugen bestehen, sondern nur, wenn diese Zweifel auch geeignet sind, sich auf die konkrete Beweiswürdigung, d.h. die Glaubhaftigkeit von konkreten, rechtserheblichen Zeugenaussagen auszuwirken (E. 2.3.2-2.3.4 und E. 2.5.1). Zeugen sind daher nicht immer zwingend zu allfälligen Strafverfahren wegen Rechtspflegedelikten zu befragen (E. 2.5.2). | Zeuge; Zeugen; Beweis; Glaubwürdigkeit; Aussage; Persönlichen; Abklärung; Verhältnis; Beschwerde; Abklärungen; Vorleben; Zeugenaussage; Verhältnisse; Urteil; DONATSCH; Sind; Aussagen; Schuldig; Verfahren; Glaubhaftigkeit; Rechtspflege; Verhältnissen; Beweiswürdigung; Beschwerdeführer; Gericht; Vorinstanz; Umstände; Person; BÄHLER |
144 I 234 (6B_1442/2017) | Art. 30 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 6, 337 Abs. 1, 3 und 4, Art. 340 Abs. 1 lit. b, Art. 341, 343, 389 Abs. 2 und 3 StPO; Beweisführung des Gerichts an der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft; Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht. Art. 337 StPO regelt, wann die Staatsanwaltschaft zur persönlichen Vertretung der Anklage vor Gericht verpflichtet ist bzw. wann ihr die persönliche Teilnahme an der Gerichtsverhandlung freisteht. Das gesetzmässige Vorgehen des Gerichts bei der Beweisführung, wie es in der StPO auch in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft vorgesehen ist, führt nicht per se zur Befangenheit der betroffenen Richter. Das Gericht ist zur Beweisführung an der mündlichen Verhandlung unabhängig davon verpflichtet, ob die Staatsanwaltschaft anwesend ist oder nicht. Es übernimmt damit nicht die Rolle der Staatsanwaltschaft (E. 5). | Staatsanwaltschaft; Urteil; Gericht; Anklage; Beschwerde; Recht; Schuldig; Verfahren; Russische; Person; Abwesenheit; Krivoshapkin; Beschwerdeführer; Richter; Urteile; Anspruch; Beschuldigte; Anwesenheit; Beweise; Rolle; Befragung; Befangenheit; Mündliche; Scheine; Hauptverhandlung; Karelin; Beweisführung; Ozerov |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2022.42 | | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Aussagen; Privatkläger; Berufung; Recht; Recht; Urteil; Bundes; Verfahren; Beschimpfung; Verhalten; Verfahren; Drohung; Beamte; Beweis; Ziffer; Verhalten; Behörden; Gewalt; Kammer; Zeuge; Gesagt; Stirn; Verfahrens; Konfrontation |
CA.2021.7 | | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Filter; öffnen; Hinzufügen; Urteil; Freiheit; Berufung; Kinder; Waffe; Waffen; Massnahme; Verfahren; Dolch; Verfahren; Entscheid; Recht; Dolche; Recht; Bundes; Behandlung; BStGer; Amtlich; Beweis; Entscheide; Täter; Verfahrens; Amtliche |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Beat Gut, Thomas Fingerhuth | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozess- ordnung [StPO] | 2014 |
Beat Gut, ThomaFingerhuth | Kommentar zur Schweizeri- schen Strafprozessordnung [StPO] | 2014 |