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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 342 ZPO vom 2023

Art. 342 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 342

Vollstreckung einer bedingten oder von einer Gegenleistung abhängigen Leistung

Der Entscheid über eine bedingte oder eine von einer Gegenleistung abhängige Leistung kann erst vollstreckt werden, wenn das Vollstreckungsgericht festgestellt hat, dass die Bedingung eingetreten ist oder die Gegenleistung gehörig angeboten, erbracht oder sichergestellt worden ist.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 342 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRV200010VollstreckungGesuch; Besuch; Besuchs; Besuchsrecht; Gesuchsgegnerin; Beschwerde; Gesuchsteller; Vollstreckung; Recht; Tochter; Partei; Besuchsrechts; Vorinstanz; Parteien; Kindes; Übernachtung; Eltern; Unentgeltliche; Anhörung; Übernachtungen; Gutachten; Auseinandersetzung; Therapeut; Positiv; Elternteil; Beschwerdeverfahren; Abänderung; Kontakt; Gericht
ZHPF170033Vollstreckung gerichtlicher Vergleich Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes des Bezirksgerichtes Affoltern vom 16. Mai 2017 (EZ170002)Beschwerde; Beschwerdeführer; Heizung; Partei; Beschwerdegegner; Parteien; Entscheid; Vorinstanz; Recht; Streitwert; Ziffer; Vollstreckung; Beschwerdeführers; Timer; Stockwerkeigentümer; Gesuchsgegner; Manipulation; Bezirksgericht; Gericht; Affoltern; Lärm; Parteientschädigung; Verfahren; Heizungsanlage; Vereinbarung; Manipulationen; Vorinstanzliche; Sanft; Massnahmen; Urteil
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2019.74 (AG.2020.228)Vollstreckungsgesuch (BGer 4A_287/2020 vom 24. März 2021)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Edition; Editionsurteil; Vollstreckung; Gutheissung; Rechts; Mögen; Vermögen; Werde; Worden; Appellation; Beschwerde; Rechtsbegehren; Sicherheit; Erwägung; Geschäftsbeziehung; Werden; Gemäss; Editionsurteils; Berechnung; Vollstreckungsgesuch; Aufstellung; Entscheid; Erwägungen; Welche; AaO; Appellationsgericht
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