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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 335CrimPC from 2022

Art. 335 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 335

Composition of the court

1 The court shall sit for the entire duration of the main hearing in the composition required by law and in the presence of a clerk of court.

2 If a judge becomes unable to attend during the main hearing, the entire main hearing shall be held again unless the parties waive this requirement.

3 The director of proceedings may order that from the outset a substitute member of the court participates in the hearing in order to replace a member of the court if necessary.

4 If the court is hearing a case involving sexual offences, if so requested by the victim at least one of its members must be of the same gender as the victim. Where the court comprises one judge sitting alone, this rule need not be applied if the case involves victims of both genders.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 335 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220090VergewaltigungSchuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Handlung; Handlungen; Habe; Sexuellen; Habe; Frage; Erklärte; Berufung; Aussagen; Gezogen; Versucht; Verteidigung; Nicht; Schildert; Opfer; Amtlich; Staat; Einvernahme; Shirt; Drehen; Vergewaltigung; Amtliche; Verbal; Vorinstanz; Gedreht; Gewalt
ZHSB220232Versuchte Nötigung etc.Schuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Berufung; Beschimpfung; Kinder; Recht; Verteidigung; Vorinstanz; Recte; Recte:; [recte; Nötigung; Urteil; [recte:; Sinne; Mehrfache; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Recht; Verfahren; Anklage; Verfahren; Entschädigung; Bezirksgericht; Genugtuung; Habe; Mehrfachen; Urteils
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2019.22 (AG.2020.497)Antrag des Straf- und Massnahmenvollzugs vom 18. Mai 2018 betreffend Anordnung einer Verwahrung gemäss Art. 62c Abs. 4 und Art. 64 Abs. 1 StGBBeschwerde; Beschwerdeführer; Massnahme; Beschwerdeführers; Verwahrung; Werden; Anordnung; Therapie; Verhandlung; Worden; Therapeutische; Strafgericht; Stationäre; Ambulant; Entscheid; Gericht; Könne; Behandlung; Mündlich; Weiter; Gemäss; Schriftlich; Gutachten; Mündliche; Verfahren; Weitere; Vollzug; Ambulante; Möglich; Sachverständige
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