E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code civil suisse (CC)

Art. 315 CC de 2023

Art. 315 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 315

403

1 Les mesures de protection de l’enfant sont ordonnées par l’autorité de protection de l’enfant du domicile de l’enfant.404

2 Lorsque l’enfant vit chez des parents nourriciers ou, d’une autre manière, hors de la communauté familiale des père et mère, ou lorsqu’il y a péril en la demeure, les autorités du lieu où se trouve l’enfant sont également compétentes.

3 Lorsque cette autorité ordonne une mesure de protection de l’en­fant, elle en avise l’autorité du domicile.

403 Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 25 juin 1976, en vigueur depuis le 1er janv. 1978 (RO 1977 237; FF 1974 II 1).

404 Nouvelle teneur selon le ch. I 2 de la LF du 19 déc. 2008 (Protection de l’adulte, droit des personnes et droit de la filiation), en vigueur depuis le 1er janv. 2013 (RO 2011 725; FF 2006 6635).

2. Dans une procédure matrimoniale >a. Compétence du juge >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 315 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220039Kindesschutzmassnahmen / Entzug Aufenthaltsbestimmungsrecht / vorsorgliche Massnahmen / unentgeltliche RechtspflegeBeschwerde; Verfahren; Dielsdorf; Beschwerdeführerin; Kindes; Recht; Bezirk; Entscheid; Gericht; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Superprovisorisch; Zuständigkeit; Eltern; Bezirksgericht; Vorsorglich; Obhut; Eingabe; Kindesschutzbehörde; Familienbegleitung; Verfahrens; Zuständig; Sozialpädagogische; Gerichtliche; Kammer; Kindesschutzmassnahme; Bezirksrat; Rechtspflege; Akten
ZHPQ220023Neuregelung persönlicher VerkehrBeschwerde; Verfahren; Lichen; Verkehr; Beschwerdeführer; Winterthur; Entscheid; Verkehrs; Neuregelung; Persönlichen; Zuständig; Vater; Bezirksrat; Bezirksgericht; Urteil; Recht; Kindes; Gericht; Unterhalt; Zuständigkeit; Parteien; Ttmm; Antrag; Eltern; Abänderung; Präsidentin; Kinder; Beschwerdeführers; Abgewiesen; Eingabe
Dieser Artikel erzielt 30 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.379KindesschutzmassnahmenKinder; Beschwerde; Beschwerdeführer; Solothurn; Kindes; Region; Recht; Entscheid; Kindsvater; Aufenthalt; Wohnsitz; Verfahren; Vorsorglich; Kindsmutter; Kindesschutzmassnahme; Rechtsanwältin; Eltern; Angeordnet; Massnahmen; Gefährdung; Schweiz; Unentgeltliche; Verfahrens; Kindesschutzmassnahmen; Erziehungskompetenz; Pässe; Verfügt; Kindseltern; Vertreten
SOVWBES.2019.136KompetenzkonfliktKindes; Wohnsitz; Olten-Gösgen; Zuständig; Zuständigkeit; Eltern; Familiengericht; Kindesschutzmassnahme; Obhut; Aufenthaltsort; Kindesschutzmassnahmen; Massnahme; Verwaltungsgericht; Sorge; Pflege; Behörde; Elterliche; Beistandsperson; Vorliegenden; Recht; Geschwister; Unterschiedliche; Bestimmen; Bezug; Verfahren; Persönlichen; Familiensystem; Unterschiedlichen; Pflegeeltern; Antrag
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 III 353 (5D_171/2009)Wegzug ins Ausland; Entscheidungskompetenzen des alleinigen Obhutsinhabers. Inhalt des elterlichen Sorgerechts (E. 3.1). Inhalt des Obhutsrechts. Dieses umfasst insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weshalb in der Regel der alleinige Inhaber mit dem Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland ziehen darf. Der neuen Situation ist mit einer darauf zugeschnittenen Regelung des Besuchsrechts Rechnung zu tragen (E. 3.2). Bei ernsthafter Gefährdung des Kindeswohls kann die Vormundschaftsbehörde den Wegzug untersagen (E. 3.3). Der alleinige Obhutsinhaber macht sich durch den Wegzug nicht strafbar (E. 3.4). Der nicht obhutsberechtigte Elternteil kann kein Rückführungsbegehren gemäss HKÜ stellen (E. 3.5). Obhut; Elterliche; Kinder; Sorge; Besuch; Eltern; Kindes; Besuchs; Besuchsrecht; Wegzug; Elterlichen; Elternteil; Wochen; Besuchsrechts; Obhutsrecht; Recht; Ferien; Inhaber; Alleinige; Aufenthalt; Vater; Ferienrecht; Mutter; Tschechien; Ausland; Kindern; Regel; Schweiz; Obergericht; Rechtlich
135 V 134 (8C_97/2008)Art. 49 Abs. 1 BV; Art. 7 Abs. 3 lit. c ZUG; Art. 310 in Verbindung mit Art. 315 Abs. 1 ZGB; § 15 Abs. 2 des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zürich vom 14. Juni 1981 (SHG); § 19 Abs. 3 und § 20 Abs. 1 der Verordnung vom 21. Oktober 1981 zum SHG (SHV). Die Sozialhilfebehörde ist an den (bundesrechtskonform gefällten) Entscheid der zuständigen Vormundschaftsbehörde zur Unterbringung eines unmündigen Kindes in einem Heim gebunden. Sie kann gestützt auf kantonalrechtliche Sozialhilfebestimmungen die Übernahme der Kosten der angeordneten Massnahme nicht verweigern (E. 3 und 4). Beschwerde; Fürsorgebehörde; Kindes; Vormundschaftsbehörde; Anspruch; Rechtliche; Internat; Recht; Sozialhilfe; Unterbringung; Beschwerdeführerin; Entscheid; Beschluss; Kindeswohl; Kantonale; Gesuch; Kostengutsprache; Umplatzierung; Übernahme; Prüfen; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Vielmehr; Gehör; Mutter; Bundesrecht; Unterstützung; Verbindung; Vorinstanz; Kindeswohls

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-4051/2019Wegweisung und Wegweisungsvollzug (Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid)Beschwerde; Beschwerdeführenden; Verfügung; Wiedererwägung; Wegweisung; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Wegweisungsvollzug; Schweiz; Verfahren; Begründe; Recht; Wiedererwägungsgesuch; Wegweisungsvollzugs; Beweismittel; Ordentlichen; Situation; Kinder; Begründet; Behandlung; Probleme; Verändert; Sachverhalt; Gesundheitliche; Beste; Erheblich; Reichen; Vorliegende

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Peter BreitschmiedBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2018
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz