E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice civile svizzero (CCS)

Art. 288 CCS dal 2023

Art. 288 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 288

334

1 La tacitazione della pretesa di mantenimento con un versamento unico può essere convenuta se l’interesse del figlio la giustifica.

2 Tale convenzione vincola il figlio soltanto se:

1.
sia stata approvata dell’autorità di protezione dei minori, o dal giudice se conclusa in una procedura giudiziaria, e
2.
la somma a titolo di tacitazione sia stata pagata all’ufficio desi­gnato.

334 Nuovo testo giusta il n. I 1 della LF del 25 giu. 1976, in vigore dal 1° gen. 1978 (RU 1977 237; FF 1974 II 1).

F. Adempimento >I. Creditore >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 288 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC220017EhescheidungPartei; Parteien; Scheidung; Finanzierung; Vereinbarung; Nanzierungsnachweis; Vorinstanz; Finanzierungsnachweis; Gericht; Genehmigung; Scheidungsvereinbarung; Recht; Ausgleichszahlung; Berufung; Eingabe; Entscheid; Wille; Urteil; Klägerische; Liegenschaft; Verfahren; Willen; Weises; Über; Finanzierungsnachweises; Grundstück; Grundbuch; Kinder; Genehmigt
LU22 08 31Art. 137 und 288 ZGB. Ein lückenhaftes Scheidungsurteil ist durch eine Ergänzung dieses Urteils auszufüllen. Auch im Nachverfahren zur Vervollständigung eines lückenhaften Scheidungsurteils können vorsorgliche Massnahmen erlassen werden. Abfindung des Kindes für seinen Unterhaltsanspruch.Unterhalt; Scheidung; Gesuch; Kinder; Gesuchsgegner; Scheidungsurteil; Urteil; Abfindung; Unterhaltsbeiträge; Parteien; Unterhaltsbeitrag; Scheidungsurteils; Regel; Urteils; Ergänzung; Einkommens; Unterhaltsanspruch; Urteilsabänderung; Vorinstanz; Vereinbarung; Basler; Bezahlen; Gesuchsgegners; Erhöhte; Lückenhaften; Massnahmen; Vorsorgliche; Erstausbildung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 268 (5A_437/2010)Art. 288 SchKG; Anfechtbarkeit von Beratungsdienstleistungen mit Sanierungskontext. Umschreibung des anfechtungsrelevanten Sanierungsbegriffs (E. 2.3), der eine Rechtsfrage ist (E. 4.2.2). Parallelen und Abgrenzungen zwischen Sanierungsberatung und Sanierungsdarlehen (E. 4.2.3). Die Schädigungsabsicht beinhaltet ein doloses Element (E. 4.2.3), welches fehlt, wenn die Organe zum relevanten Zeitpunkt von Erfolg versprechenden Sanierungsbemühungen ausgehen durften (E. 4.2.4). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Konzern; Sanierung; Beschwerdegegnerin; Leistung; Sanierungs; Beratung; Verwaltung; Gläubiger; Urteil; Verwaltungsrat; Konzerns; Restrukturierung; Strategie; Handelsgericht; Strategische; Schädigung; Zusammenhang; Anfechtung; Schuldner; Airline; Sachverhalt; Gruppe; Mario; Recht; Geschäft; Corti; Bericht
135 V 134 (8C_97/2008)Art. 49 Abs. 1 BV; Art. 7 Abs. 3 lit. c ZUG; Art. 310 in Verbindung mit Art. 315 Abs. 1 ZGB; § 15 Abs. 2 des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zürich vom 14. Juni 1981 (SHG); § 19 Abs. 3 und § 20 Abs. 1 der Verordnung vom 21. Oktober 1981 zum SHG (SHV). Die Sozialhilfebehörde ist an den (bundesrechtskonform gefällten) Entscheid der zuständigen Vormundschaftsbehörde zur Unterbringung eines unmündigen Kindes in einem Heim gebunden. Sie kann gestützt auf kantonalrechtliche Sozialhilfebestimmungen die Übernahme der Kosten der angeordneten Massnahme nicht verweigern (E. 3 und 4). Beschwerde; Fürsorgebehörde; Kindes; Vormundschaftsbehörde; Anspruch; Rechtliche; Internat; Recht; Sozialhilfe; Unterbringung; Beschwerdeführerin; Entscheid; Beschluss; Kindeswohl; Kantonale; Gesuch; Kostengutsprache; Umplatzierung; Übernahme; Prüfen; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Vielmehr; Gehör; Mutter; Bundesrecht; Unterstützung; Verbindung; Vorinstanz; Kindeswohls
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz