Code pénal suisse (CPS)
Der Art. 285 StGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Art. 285 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VV220010 | Umteilung Prozess Nr. GH220052-G des Bezirksgerichts Meilen in Sachen Staatsanwaltschaft See/Oberland gegen ... betreffend Anordnung der Untersuchungshaft | Verfahren; Bezirksgericht; Gericht; Zwangsmassnahmengericht; Beschuldigte; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Bezirkes; Geschäfts-Nr; Verfahrens; See/Oberland; Ausstand; Obergericht; Anordnung; Untersuchungshaft; Antrag; Umteilung; Sachen; Anzeige; Kantons; Richter; Obergerichts; Behandlung; Verwaltungskommission; Gerichtsleitung; Ersatzmitglieder; Ausstands; Ersucht; Werden |
ZH | SB220031 | Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte etc. | Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Aussage; Recht; Aussagen; Verteidigung; Gefängnis; Verlegung; Berufung; Beamte; Verfahren; Urteil; Staat; Dispositiv; Amtlich; Zelle; Sinne; Amtliche; Mitarbeiter; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Dispositivziffer; Verletzung; Gericht; Staatsanwaltschaft; Täter; Winterthur |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB170007 | Aufsichtsbeschwerde gegen einen Bezirksgerichtspräsidenten | Anzeige; Aufsicht; Anzeigeerstatter; Aufsichts; Beschwerde; Aufsichtsbeschwerde; Beschwerdegegner; Verfahren; Bezirksgericht; Obergericht; Verwaltungskommission; Gericht; Obergerichts; Administrative; Bezirksgerichts; Aufsichtsrechtlich; Beschwerdegegners; Aufsichtsbehörde; Kantons; Eingabe; Verfahrens; Frist; Ausstands; Begründet; Rekurs; Amtspflichtverletzung; Gesuch; Beschluss; Entscheid |
SG | B 2012/225 | Urteil Rayonverbot, Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 sowie Art. 4 Abs. 1 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (sGS 451.51).Das Rayonverbot ist polizeilicher Natur und dient der Gefahrenabwehr; mit ihm geht kein strafrechtlicher Vorwurf einher. Das Rayonverbot ist auszusprechen, wenn sich eine Person nachweislich vor, während oder nach einer Sportveranstaltung zumindest passiv an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt hat. Für den Nachweis des gewalttätigen Handelns genügt ein begründeter Verdacht. Ein rechtskräftiges Strafurteil oder ein Beweis im Sinn der Strafprozessordnung ist nicht verlangt. Ausreichend sind insbesondere polizeiliche Anzeigen sowie glaubwürdige Aussagen und Bildaufnahmen der Polizei. Es liegt am Verfügungsadressaten, gegen ihn bestehende Verdachtsmomente konkret zu widerlegen oder zumindest zu entkräften (Verwaltungsgericht, B 2012/225). | Polizist; Beschwerde; Gewalt; Beschwerdeführer; Konkordat; Polizisten; Gewalttätigkeiten; Anhänger; Aarau; Rayonverbot; Lindenstrasse; Person; Polizei; Aussage; Verfahren; Phase; Beweis; Hinterhof; Polizeiliche; Vorakten; Sicherheit; Gallen; Akten; Gewalttätigen; Verhalten; Sportveranstaltung; Ausschreitungen; Fussballspiel; Justizdepartement; Sicherheits |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
132 II 81 | Art. 2 Ziff. 1-4, Art. 9 Ziff. 2 und Art. 17 AVUS; Art. 17 und Art. 28 Ziff. 1-2 EAUe; Art. 5 Abs. 2-3 des Auslieferungsvertrages zwischen der Schweiz und Russland; Art. 314 StGB; konkurrierende Auslieferungsersuchen zweier Staaten. Die USA und Russland beantragen je die Auslieferung des ehemaligen russischen Atomenergieministers. Beschwerdegegenstand, Sachurteilsvoraussetzungen, Beschwerdegründe, Kognition (E. 1). Frage der beidseitigen Strafbarkeit nach schweizerischem und US-amerikanischem Strafrecht (E. 2). Internationalstrafrechtliche Priorität des russischen Ersuchens (E. 3). Zusammenfassung, Rechtsfolgen (E. 4 und 5). | Recht; Auslieferung; Russische; Staat; Verfolgte; Russischen; Recht; Ersuchen; Russland; Erfolgten; Rechtlich; Verfolgten; Rechtliche; Ausländische; Rechts; NIKIET; Rechtshilfe; Schweiz; Behörde; Gelder; Behörden; Nationale; Amtsträger; Ehemalige; Seitig; Korruption; Konkurrierende; Rechtlichen; Internationale |
125 I 492 | Art. 86 OG und Art. 87 OG, Art. 90 Abs. 1 lit. b OG. Staatsrechtliche Beschwerde gegen das Urteil einer letzten kantonalen Rechtsmittelinstanz mit beschränkter Überprüfungsbefugnis. Auch wenn das unterinstanzliche kantonale Urteil nach der "Dorénaz-Praxis" formell nicht mitangefochten werden kann, darf und muss sich der Beschwerdeführer in der Begründung der staatsrechtlichen Beschwerde materiell gegen dessen Beweiswürdigung, die die letzte - mit beschränkter Prüfungsbefugnis ausgestattete - kantonale Instanz als nicht willkürlich befand, wenden. Er hat sich allerdings gleichzeitig mit der Begründung des allein Anfechtungsobjekt bildenden letztinstanzlichen kantonalen Urteils auseinander zu setzen und aufzuzeigen, dass und weshalb darin eine willkürliche Beweiswürdigung der unteren Instanz zu Unrecht verneint wurde. Diese Frage prüft das Bundesgericht frei. | Beschwerde; Kassationsgericht; Urteil; Obergericht; Rüge; Beschwerdeführer; Beweiswürdigung; Staatsrechtliche; Bundesgericht; Verneint; Willkürlich; Recht; Rügen; Kantons; Urteils; Instanz; Begründung; Kassationsgerichts; Unrecht; Obergerichts; Willkür; Erwägungen; Entscheid; Prüft; Aufhebung; Hinweis; Staatsrechtlichen; Erhobene; Kantonale |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-6524/2019 | Asyl und Wegweisung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Wegweisung; Vorinstanz; SEM-Akte; Vollzug; Herkunft; Verfügung; Schweiz; Beschwerdeführers; Identität; Sachverhalt; Gericht; Staat; Heimat; Libyen; Anhörung; Algerien; Person; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Eltern; Sinne; Recht; Entscheid; Erheblich; Beziehungsweise; Sucht; Partei; Flüchtling |
F-2369/2018 | Einreiseverbot | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Einreise; Einreiseverbot; Vorinstanz; Recht; Begründung; BVGer; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Sicherheit; BVGer-act; Interesse; Urteil; Polizistin; Angefochtene; Einreiseverbots; Verstoss; Kantons; BGB-act; Beamte; Akten; Verordnung; Interessen; Person; Gründen; Europäischen; Schengener |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BH.2023.5 | | Bundes; Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Polizeiliche; Bundesgerichts; Genugtuung; Gewalt; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Amtlich; Verfahrens; Person; Bundesanwaltschaft; Verteidigung; Drohung; Lebenshaltungskosten; Amtliche; Behörde; Tiefer; Amtshandlung; Hauptverhandlung; Tagessatz |
BB.2023.66, BP.2023.38 | | Bundes; Sicherheit; Anzeige; Anzeigeerstatter; Person; Beschwerde; Sicherheitsdienst; Verordnung; Transport; Personen; Bundesanwaltschaft; Securitas; Mitarbeiter; Aufgabe; Aufgaben; Verkehr; Recht; Maske; Kontrolle; Daten; Gestellte; Sicherheitsorgane; Transportunternehmen; Rechtlich; Anzeigeerstatters; -Verordnung; Angestellte; Bundesgericht; Sicherheitsdienstes |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
ISENRING | Kommentar, 20. Auflage, Zürich | 2018 |
TRECHSEL, VEST | Praxiskommentar, 3. Aufl., Zürich | 2018 |