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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 28 CPC dal 2023

Art. 28 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 28

1 Per le azioni di diritto successorio, nonché per quelle di liquidazione del regime dei beni in caso di morte di uno dei coniugi o dei partner registrati è competente il giudice dell’ultimo domicilio del defunto.

2 Per le misure in relazione alla devoluzione dell’eredità è imperativamente competente l’autorità dell’ultimo domicilio del defunto. Se la morte non è avvenuta nel luogo di domicilio, l’autorità del luogo del decesso ne avvisa quella del domicilio e prende le misure necessarie per la conservazione dei beni che si trovano nel luogo del decesso.

3 Le azioni indipendenti concernenti l’attribuzione ereditaria di un’azienda o di un fondo agricoli possono essere proposte anche al giudice del luogo di situazione della cosa.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 28 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220088Öffentliche letztwillige Verfügung (Wiedererwägung)Berufung; Testament; Erblasser; Vernichtung; Vorinstanz; Recht; Berufungsbeklagte; Entscheid; Erblasserin; Verfügung; Widerruf; Notar; Letztwillige; Läge; Testamente; Testamentes; öffnung; Willen; Berufungskläger; Urteil; Berufungsbeklagten; Verfahren; Gungen; Wiedererwägung; Partei; Rechtlich; Notariat; Gericht; Widerrufs; Parteien
ZHLF220053Erbgangsichernde MassnahmenBerufung; Berufungsklägerin; Vorinstanz; Recht; Erwachsenen; Schen; Umfassende; Erben; Massnahmen; Sicherung; Beistandschaft; Verfahren; Entscheid; Person; Angelegenheiten; österreichische; Behörde; Gerichtlich; Schweiz; Bestellt; Erblasserin; Sicherungsinventar; Vertretung; Gerichtliche; Kantons; Beschwerde; Einzelgericht; Eingabe; Umfassenden; Bezirksgerichtes
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO130137Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Unentgeltliche; Rechtspflege; Gesuchsteller; Verfahren; Obergericht; Rechtsbegehren; Schlichtungsverfahren; Willensvollstrecker; Entscheid; Beschwerde; Unentgeltlichen; Teilung; Klage; Gericht; Partei; Basel; Summarische; Obergerichtspräsident; Partei; Auflage; Stadt; Adresse; Aussichtslos; Fehlende; Hauptsache; Rechtsbegehren; Friedensrichteramt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 185 (5A_247/2020)
Regeste
Art. 28 Abs. 1 und Art. 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB ; Persönlichkeitsverletzung durch Medieninhalte. Anforderungen an den Nachweis der weiterhin störenden Auswirkung in der Feststellungsklage nach Art. 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB , speziell bei persönlichkeitsverletzenden Medieninhalten, die im Internet publiziert wurden (E. 3). Verhältnis zwischen der zu erwartenden Wahrnehmung des Durchschnittslesers und dessen Gesamteindruck als Massstab zur Beurteilung einer Persönlichkeitsverletzung ( Art. 28 Abs. 1 ZGB ); Besonderheiten bei Medienberichten auf Onlineportalen (E. 4.2). Richtlinien zur Beurteilung der Frage, ob jemand eine individualisierende Berichterstattung mit Namensnennung und Abbildung dulden muss (E. 4.3).
Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Bericht; Vorinstanz; Person; Recht; Untertitel; Persönlichkeit; Störung; Obergericht; Berichterstattung; Interesse; Feststellung; Medien; Beschwerdegegners; Kinder; Unterstützung; Entscheid; Internet; Relativ; Bundes; Verletze; Urteil; Verletzung; Rechtlich; Störungszustand; Verletzen
129 I 361Art. 9 und 29 Abs. 2 BV; definitive Rechtsöffnung, Nichtigkeit eines Urteils. Ist ein Urteil ergangen, ohne dass der im Urteilskanton wohnhafte Beklagte vom Prozess Kenntnis erhielt und an diesem teilnehmen konnte, so ist es nichtig und kann nicht als Rechtsöffnungstitel dienen (E. 2). Urteil; Beschwerde; Verfahren; Rechtsöffnung; Nichtig; Beschwerdeführer; Entscheid; Nichtigkeit; Appellation; Vater; Gehör; Verletzung; Rechtsöffnungstitel; Hinweis; Kanton; Appellationshof; Urteils; Ladung; Amtes; Erstinstanzliche; Wiedereinsetzung; Vaterschaftsprozess; Anspruch; Wohnhaft; Möglichkeit; Erwägungen; Nichtig; Vorgeladen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Martin-SpühlerBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2010
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