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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 269 CPS dal 2023

Art. 269 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 269

314

Chiunque penetra sul territorio svizzero contrariamente al diritto delle genti è punito con una pena detentiva o pecuniaria.

314 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 5 ott. 1950, in vigore dal 5 gen. 1951 (RU 1951 1, 16; FF 1949 613). Vedi anche RU 57 1408.

Offese agli emblemi svizzeri >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
121 IV 3Art. 63, 359 ff. und 397bis Abs. 1 lit. h StGB; Art. 13 der Verordnung über das Strafregister; Entfernung von Vorstrafen aus dem Strafregister; Strafzumessung. Aus dem Strafregister entfernte Vorstrafen dürfen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Die Entfernung kann allerdings ein Indiz dafür sein, dass der Vorstrafe für die Sanktion keine grosse Bedeutung mehr zukommt (E. 1c/dd). Register; Vorstrafe; Vorstrafen; Verurteilung; Verurteilungen; Entfernt; Eintrag; Entfernung; Personen; Löschung; Richter; Busse; Urteil; Entfernte; Zumessung; Beschwerde; Führerausweis; Gelöscht; Bedingten; Verordnung; Freiheitsstrafe; Verurteilt; Vorleben; Gefängnis; Worden; Personen; Angeklagte; Massnahme; Register
117 IV 1121. Art. 63 StGB; Strafzumessung (E. 1, E. 2). a) Tat- und Täterkomponenten, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. b) Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts. c) Anforderungen an die Begründung der Strafzumessung. d) Fall einer ungenügenden Begründung. 2. Art. 41, Art. 55 StGB; Landesverweisung, bedingter Vollzug. a) Der Umstand, dass ein mit einer Schweizerin verheirateter Ausländer Straftaten verübte, genügt für sich allein nicht, seine Assimilierung in der Schweiz zu verneinen (E. 3a). b) Der bedingte Vollzug der Landesverweisung kann nicht mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des probeweisen Aufschubs der Nebenstrafe bei der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug gemäss Art. 55 Abs. 2 StGB verweigert werden (E. 3b). c) Anforderung an die Begründung der Landesverweisung und der Verweigerung des bedingten Vollzugs (E. 3a und b). Landes; Landesverweisung; Recht; Zumessung; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Schweiz; Urteil; Beruf; Täter; Begründung; Bedingte; Entscheid; Vollzug; Schweizer; Beschwerdeführers; Nichtigkeitsbeschwerde; Anforderung; Verschulden; Bundesgericht; Hinweis; Bedingten; Vorleben; Kriminalkammer; Angefochtene; Ermessen; Bundesrecht; Taten; International; Schweizerin
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