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Code civil suisse (CC)

Art. 249 CC de 2023

Art. 249 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 249

Chaque époux répond de ses dettes sur tous ses biens.

C. Dettes entre époux >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 249 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSEK.2018.36Staats- und Bundessteuer 2016/ ErlassSteuer; Erlass; Einkommen; Monatlich; Steuerpflichtigen; Ehefrau; Einkommens; Erlassabteilung; Beschwerde; Lebenshaltungskosten; Bundes; Feste; Rekurs; Erlassgesuch; Höhe; Verhältnis; Unterhalt; Existenzminimum; Monatliche; Steuern; Vermögensverhältnisse; Ehegatte; Festen; Verhältnisse; Berücksichtigen; Beurteilung; Bundessteuer; Berufsauslagen; Betreibungsrechtliche; Ehegatten
LUSK 02 27Art. 95 Abs. 3 SchKG; Art. 10 VZG. Pfändbarkeit von nicht auf den Schuldner bzw. Ehemann eingetragenen Grundstücken.Grundbuch; Schuldner; SchKG; Grundbucheintrag; Ehevertrag; Eigentum; Stockwerkeigentumswohnung; Ehefrau; Grundstück; Beschwerdeführerin; Haftet; Beschwerdegegner; Formal; Ehegatte; Eigentumsverhältnisse; Pfändung; Schuldners; Beschwerde-Weiterzug; Voraussetzungen; Wirkendes; Schulden; Gepfändet; Güterrecht; Gütertrennung; Stockwerkeigentumsgrundstück; Formale; Personen; Ehegatten
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