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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 241 OR de 2022

Art. 241 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 241

1 Une personne privée de l’exercice des droits civils peut accepter une donation et acquérir de ce chef, si elle est capable de discernement.

2 Toutefois, la donation est non avenue ou révoquée dès que le re­pré­sentant légal défend de l’accepter ou ordonne la restitution.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 241 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB140060AberkennungSchenkung; Stiftung; Schenkungsversprechen; Berufung; Stiftungsrat; Vorinstanz; Organ; Urteil; Gültig; Person; Annahme; Zahlung; Partei; Verfahren; Meilen; Schenker; Betreibung; Bezirks; Schriftlich; Schenkungsversprechens; Beschenkten; Parteien; Organe; Bezirksgericht; Schriftliche; Berufungsklägerin; Stiftungsratsmitglied; Juristischen
SGHG.2017.153Entscheid Art. 257 Abs. 1 ZPO (SR 272); Inwieweit der Rückzug einer negativen Feststellungsklage, namentlich nach Zustellung der Klage aber noch vor Einreichung einer Klageantwort, eine rechtskräftige Beurteilung der streitgegenständlichen Forderung bewirkt, ist unklar. Für eine Leistungsklage, die im Wesentlichen mit dem Argument erhoben wird, der Schuldner habe eine negative Feststellungsklage zurückgezogen, weshalb der Bestand der streitgegenständlichen Forderung als rechtskräftig beurteilt zu gelten habe, kann kein Rechtsschutz in klaren Fällen gewährt werden (Handelsgerichtspräsident, 1. Dezember 2017, HG.2017.153). Forderung; Feststellung; Negative; Feststellungsklage; Negativen; Stellt; Behauptet; Kläger; Rechtskraft; Liegen; Klagerückzug; Verfahren; Materiell; Entscheid; Tatsächlich; Bestand; Gelten; Partei; Erstgericht; Leistung; Gerichtlich; Urteil; Prozess; Bundesgericht; Positiv; Jedoch; Materielle; Führt

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2017.153Entscheid Art. 257 Abs. 1 ZPO (SR 272); Inwieweit der Rückzug einer negativen Feststellungsklage, namentlich nach Zustellung der Klage aber noch vor Einreichung einer Klageantwort, eine rechtskräftige Beurteilung der streitgegenständlichen Forderung bewirkt, ist unklar. Für eine Leistungsklage, die im Wesentlichen mit dem Argument erhoben wird, der Schuldner habe eine negative Feststellungsklage zurückgezogen, weshalb der Bestand der streitgegenständlichen Forderung als rechtskräftig beurteilt zu gelten habe, kann kein Rechtsschutz in klaren Fällen gewährt werden (Handelsgerichtspräsident, 1. Dezember 2017, HG.2017.153). Forderung; Feststellung; Klage; Negative; Feststellungsklage; Negativen; Behauptet; Recht; Materiell; Verfahren; Klagerückzug; Entscheid; Rechtskraft; Partei; Materielle; Erstgericht; Bundesgericht; Positiv; SchKG; Leistung; Gerichtlich; Forderungen; Urteil; Abgewiesen; Beurteilt; Forderung; Klageantwort; Erwägung; Rechtskräftig; Aberkennungsklage
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2017.4Abweisung des Haftentlassungsgesuchs (Art. 228 i.V.m. Art. 222 StPO).Beschwerde; Bundes; Ersatzmassnahme; Entscheid; Beschwerdeführerin; Haftentlassung; Verfahren; KZMG-BE; Antrag; Bundesstrafgericht; Untersuchung; Beantragt; Ersatzmassnahmen; Beschwerdekammer; Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; Anordnung; Bundesstrafgerichts; Antrag; Haftentlassungsgesuch; Bundesanwaltschaft; Zwangsmassnahmen; Verfahrensakten; Stunden; Gericht; Haftentlassungsgesuchs; Beschuldigte; Beschwerdeverfahren; Akten
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